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Designschutz im Ausland
Überblick
Eingetragene Designs entfalten ihre rechtliche Wirkung nur in dem Land, in dem sie eingetragen sind (Territorialitätsprinzip). Das heißt, beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands Schutz für Ihr Design benötigen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- die internationale Anmeldung
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) ist für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig. Auf den Internet-Seiten des EUIPO finden Sie Informationen auch auf Deutsch.
Die internationale Eintragung
Nach dem Haager Musterabkommen (HMA) ist es möglich, ein Design in ein internationales Register eintragen zu lassen.
Das Haager System besteht aus verschiedenen Akten (Haager Akte, Genfer Akte), denen einzelne Länder, darunter Deutschland und Frankreich, aber auch die Europäische Union beigetreten sind. Der Schutz gilt nicht "weltweit", sondern nur in den Mitgliedstaaten, die Sie bei der Anmeldung benennen und für die sie entsprechend die Anmeldegebühr entrichten.
Die internationale Anmeldung wird beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bearbeitet. Auf den Internet-Seiten der WIPO finden Sie Formulare und Hinweise, jeweils in englischer, französischer oder spanischer Fassung.
Bild: iStock.com/Ismagilov
Stand: 13.08.2024
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