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Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist "das schnelle Schutzrecht". Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist.
Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Sie dies verbieten.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Voraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz, über das Anmelde- und das Eintragungsverfahren, welche Kosten anfallen und über die Möglichkeiten des Gebrauchsmusterschutzes im Ausland.
Bild: iStock.com/kadmy
Stand: 03.09.2019
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