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Lehrende und Lernende

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht: Materialien, Links und Informationen für Lehrende und Lernende in Bildungseinrichtungen

Personengruppe mit Büchern und Heften vor Laptop mit Videokonferenz

"Darf ich diesen Film im Unterricht als Material verwenden?" "Ich möchte Abschnitte aus diesem Buch an die Schülerinnen und Schüler verteilen." "Das Schulorchester möchte Instrumentalversionen bekannter Musiktitel spielen. Dürfen wir das, und vor welchem Publikum ist das möglich?" Solche und ähnliche Fragen treten an allen Bildungseinrichtungen immer wieder auf. Die Antwort ist wie in vielen Lebensbereichen: Das kommt darauf an.

Wir sind alltäglich umgeben von Werken (Texten, Bildern, Musik, Videos...), die urheberrechtlich geschützt sind. Das Urheberrecht erfasst alle Werke, die durch eine schöpferische geistige Tätigkeit geschaffen wurden. Für die Verwendung im schulischen und universitären Rahmen gibt es spezielle Regelungen, die man kennen sollte. Den Rahmen gibt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor. Darüber hinaus gibt es Verträge zwischen den Bundesländern und Rechteinhabern, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht regeln.

Informationen zu den Schutzrechten, auch zum Urheberrecht, finden Sie auf unserer Seite "Alles, was Urheberrecht ist".

Informationen für Bildungseinrichtungen

Hier haben wir Ihnen Links und weiterführende Informationen für Bildungseinrichtungen zusammengestellt.

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Bild: iStock.com/Overearth

Stand: 25.06.2024