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Lehrende und Lernende
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht: Materialien, Links und Informationen für Lehrende und Lernende in Bildungseinrichtungen
"Darf ich diesen Film im Unterricht als Material verwenden?" "Ich möchte Abschnitte aus diesem Buch an die Schülerinnen und Schüler verteilen." "Das Schulorchester möchte Instrumentalversionen bekannter Musiktitel spielen. Dürfen wir das, und vor welchem Publikum ist das möglich?" Solche und ähnliche Fragen treten an allen Bildungseinrichtungen immer wieder auf. Die Antwort ist wie in vielen Lebensbereichen: Das kommt darauf an.
Wir sind alltäglich umgeben von Werken (Texten, Bildern, Musik, Videos...), die urheberrechtlich geschützt sind. Das Urheberrecht erfasst alle Werke, die durch eine schöpferische geistige Tätigkeit geschaffen wurden. Für die Verwendung im schulischen und universitären Rahmen gibt es spezielle Regelungen, die man kennen sollte. Den Rahmen gibt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor. Darüber hinaus gibt es Verträge zwischen den Bundesländern und Rechteinhabern, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht regeln.
Informationen zu den Schutzrechten, auch zum Urheberrecht, finden Sie auf unserer Seite "Alles, was Urheberrecht ist".
Informationen für Bildungseinrichtungen
Hier haben wir Ihnen Links und weiterführende Informationen für Bildungseinrichtungen zusammengestellt.
Übersichten
- FAQs (Häufig gestellte Fragen und Antworten) für Lehrende und Lernende. Ein Angebot des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Urheberrecht an Schulen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft
- Übersicht des Bildungsministeriums des Landes Baden-Württemberg zum Urheberrecht
Lehrmaterialien zum geistigen Eigentum
- Lehrmaterialien des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO)
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – Lehrmaterialien zum geistigen Eigentum
Portale
Fortbildungsangebote
- Workshops des DPMA „Schutzrechte im Überblick“
- Terminanfragen für Bildungseinrichtungen: events.berlin@dpma.de oder telefonisch: 030-25992-266
Medienangebote
- Mediathek der Landesbildstellen
- europäisches Portal für frei verfügbare Medien
- Open Educational Resources
- Presseportal für Schulen
Rechtliche Grundlagen
- Urheberrechtsgesetz UrhG, für alle Bildungseinrichtungen relevant sind insbesondere §§ 51, 51a, 60a, 62
- Vertrag Presseportal für Schulen
- Gesamtvertrag § 60a UrhG an Schulen
Bild: iStock.com/Overearth
Stand: 25.06.2024
Soziale Medien