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Zum Einstieg: Schutzrechte kurz erklärt
Wie kann ich meine Ideen schützen?
Infomaterial
Nützliche Erfindungen, gelungene Designs oder einprägsame Markennamen können wirtschaftlich sehr wertvoll sein. Gut, wenn Sie Ihr geistiges Eigentum vor unerwünschter Nachahmung schützen! So sichern Schutzrechte die Exklusivität Ihrer Schöpfung: Sie allein entscheiden, wer diese wann nutzen darf - und wofür. Sie allein bestimmen über die Verwertung Ihrer Eigenentwicklung und können anderen diese untersagen. Sie allein haben die Verfügungsgewalt über das mögliche kommerzielle Potenzial.
Es gibt verschiedene Wege, geistiges Eigentum - international als Intellectual Property (IP) bezeichnet - schützen zu lassen. Zunächst zu den gewerblichen Schutzrechten (zum Beispiel Patent, Gebrauchsmuster, Marken, Designs): Diese werden in ein amtliches Register eingetragen.
Beim Urheberrecht verhält es sich anders. Das Urheberrecht entsteht unmittelbar durch eine persönliche, geistige Schöpfung. Die Entstehung hängt somit nicht von einer Eintragung in ein Register ab. Ein Copyright-Vermerk wird nicht benötigt.
Im Video: Vier gewerbliche Schutzrechte, die Sie kennen sollten
Welches gewerbliche Schutzrecht kommt in Frage?
- Haben Sie eine technische Erfindung gemacht oder ein neues Verfahren entwickelt? Dann sollten Sie überlegen, Patentschutz zu beantragen.
- Sie haben eine Entwicklung gemacht, die Sie sehr schnell schützen wollen? Eine Gebrauchsmuster-Anmeldung könnte eine attraktive Möglichkeit sein.
- Haben Sie eine neue äußere Form- und Farbgestaltung für ein Erzeugnis entworfen? Schützen Sie dieses Design durch Eintragung beim DPMA!
- Wenn Sie den Namen eines Produktes oder einer Dienstleistung schützen lassen wollen, können Sie diesen als Marke bei uns anmelden.
Recherchieren Sie gründlich
Egal, welches gewerbliche Schutzrecht für Sie interessant sein könnte - wichtig ist, dass Sie sich vor einer Anmeldung gut über bereits existierende Schutzrechte in Ihrem Gebiet informieren:
- Wie ist der Stand der Technik in dem Bereich, in dem ich eine Erfindung gemacht habe? Ist sie wirklich neu?
- Gibt es vielleicht den Markennamen bereits, den ich anmelden möchte?
- Verletze ich mit meinem Gestaltungsentwurf möglicherweise die Schutzrechte eines anderen, der bereits ein Design beim DPMA eingetragen hat?
Sie müssen wissen: Nur Anmeldungen zum Patent werden vom DPMA inhaltlich geprüft. Dagegen werden Gebrauchsmuster- und Designanmeldungen lediglich in formeller Hinsicht geprüft. Bei Marken prüft die Markenstelle zwar, ob die Marke schutzfähig ist. Sie prüft jedoch nicht, ob es schon ältere eingetragene Marken gibt. Eine umfassende Prüfung auf Schutzfähigkeit findet erst dann statt, wenn ein Dritter Ihre Marke, Ihr Design oder Ihr Gebrauchsmuster anficht.
Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung gründlich recherchieren (oder recherchieren lassen), können Sie das Risiko minimieren, ein fremdes, bereits bestehendes gewerbliches Schutzrecht zu verletzen. Auch können Sie die Gefahr reduzieren, dass Ihre Eintragung möglicherweise wegen eines älteren Standes der Technik oder anderer Schutzhindernisse angefochten und gelöscht wird.
Wo finde ich Beratung und Unterstützung?
In unseren Datenbanken können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, ob Ihre Erfindung wirklich neu oder ob Ihr Wunschmarkenname vielleicht bereits geschützt ist. Erste Unterstützung bei solchen Recherchen leistet unser Kundenservice - telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort an unseren Standorten in München, Berlin und Jena.
In den meisten Fällen - insbesondere wenn ein verlässliches Recherche-Ergebnis gewünscht ist - empfiehlt es sich, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Unsere regionalen Kooperationspartner, die Patentinformationszentren, beraten und unterstützen Sie hierbei. Außerdem führen sie Recherchen im Kundenauftrag durch. Beratung und Unterstützung finden Sie auch bei Patentanwältinnen und Patentanwälten sowie bei gewerblichen Patentberichterstatterinnen und -berichterstattern.
Sie wollen mehr wissen?
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Bild 1: DPMA, Bild 2 : iStock.com/mihailomilovanovic
Stand: 30.09.2024
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