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Topografien
Schutz von Halbleitererzeugnissen
Als Topografien werden dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen bezeichnet. Gemäß dem Halbleiterschutzgesetz ist das DPMA auch für diese Art des Schutzrechts zuständig.
Der Topografieschutz ähnelt dem Gebrauchsmusterschutz. Anders als im Gebrauchsmusterrecht beginnt der Schutz nicht erst mit der Eintragung der Topografie, sondern am Tag der ersten geschäftlichen Verwertung, sofern diese innerhalb einer Frist von zwei Jahren vor dem Anmeldetag lag.
Unterlagen zum Topografieschutz
Bild: iStock.com/silkwayrain
Stand: 10.08.2019
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