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Gebühren für Markenschutzrechte

Video: Wie viel kostet eine Markenanmeldung?

Das DPMA warnt

vor - teilweise irreführenden - Zahlungsaufforderungen

Gebührenübersicht für:

Markengebühren im Überblick
Gebührenart Höhe
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 300 Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 290 Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100 Euro
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke 900 Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 Euro
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 750 Euro
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke 1800 Euro
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 260 Euro
Widerspruchsverfahren - Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen 250 Euro
Widerspruchsverfahren - Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen 50 Euro
Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 400 Euro
Antragsgebühr wegen Verfalls 100 Euro
Die Anmeldegrundgebühr umfasst drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.
Die Anmeldegrundgebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.
Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10 Euro einbehalten wird.
  • Weitere Einzelheiten zu Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem pdf-Datei Kostenmerkblatt.
  • Die erforderlichen Vordrucke und Merkblätter stehen unter Formulare zum Download bereit.
  • Informationen zum Zahlungsverkehr finden Sie hier.

Zahlungsfristen und Hinweise

  • Nach Ihrer Markenanmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung bzw. im Falle einer Online-Anmeldung zusätzlich eine Zusammenfassung mit Ihrem Aktenzeichen.
  • Mit der Empfangsbestätigung bzw. der Zusammenfassung wird Ihnen die Höhe der Gebühren mitgeteilt. Beachten Sie aber bitte, dass die Zahlungsfrist ab der Einreichung der Anmeldung läuft, also unabhängig vom Erhalt der Empfangsbestätigung. Das DPMA versendet darüber hinaus keine Rechnungen oder Gebührenbenachrichtigungen.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegrundgebühr und eventuell weitere Klassengebühren innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung beim DPMA gutgeschrieben sind. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.
  • Werden in der Dreimonatsfrist die Klassengebühren nicht oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen als zurückgenommen.
  • Wird die beschleunigte Prüfung beantragt, so ist die Gebühr ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags zu zahlen. Wenn diese Gebühr nicht oder nicht fristgemäß gezahlt wird, gilt der Beschleunigungsantrag als zurückgenommen. Die Anmeldung wird dann im normalen Geschäftsgang bearbeitet.
  • Der Schutz einer Marke gilt zunächst zehn Jahre ab dem Anmeldetag der Marke. Um die Schutzdauer der Marke für weitere zehn Jahre zu verlängern, müssen Sie unaufgefordert die Verlängerungsgebühr bezahlen.
  • Die Verlängerungsgebühren für die folgende Schutzfrist werden bereits sechs Monate vor Ablauf der Schutzdauer fällig und können binnen sechs Monaten zuschlagsfrei gezahlt werden. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, sind innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Soll die Schutzdauer der Marke für mehr als drei Klassen verlängert werden, fallen zusätzlich Klassengebühren an. Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber acht Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer, haftet aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt.

Wann ist die Verlängerungsgebühr fällig? - Ein Beispiel:

Bei einem Anmeldetag Ihrer Marke am 17.01.2019 endet die zehnjährige Schutzdauer mit Ablauf des 17.01.2029. Sechs Monate zuvor, am 17.07.2028, wird die erste Verlängerungsgebühr fällig. Diese kann ohne Zuschlag bis zum Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. Anschließend wird ein Zuschlag in Höhe von 50 Euro für die Verlängerungsgebühr fällig. Weitere Verspätungszuschläge können für Klassengebühren ab der vierten Klasse anfallen. Sie haben dann nochmal bis zum 17.07.2029 Zeit, um die Verlängerungsgebühr und die Verspätungszuschläge einzuzahlen. Ohne ausreichende Zahlung wird die Eintragung Ihrer Marke mit Wirkung zum Ablauf der Schutzdauer gelöscht.

  • Übergangsregelungen: Für eingetragene Marken, deren Schutzdauer bis zum 31.01.2020 endet, gelten die Frist- und Fälligkeitsbestimmungen nach dem Patentkostengesetz in seiner alten Fassung (§ 159 Abs. 2 MarkenG). Beachten Sie bitte die Hinweise im Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke" ( pdf-Datei W 7412 (2,39 MB)).
  • Zur Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Einzahlungstag entscheidend, der von der Zahlungsweise abhängig ist.
  • Im Voraus kann eine Verlängerungsgebühr frühestens sechs Monate vor Beginn der jeweiligen Fälligkeit gezahlt werden.

Internationale Markenanmeldung

Für eine internationale Markenanmeldung sind neben den externer Link internationalen Gebühren der externer Link WIPO auch nationale Gebühren an das DPMA zu zahlen.

Nationale Gebühr an das DPMA
für die internationale Registrierung (WIPO-Formblatt MM2)
Gebührennummer 334 100
180 Euro
für die nachträgliche Benennung (WIPO-Formblatt MM4)
Gebührennummer 334 300
120 Euro
Wichtig: Diese Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Einreichen des Antrags auf internationale Registrierung (bzw. nachträgliche Benennungen) an das DPMA zu zahlen.

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Stand: 06.09.2024