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Anmeldung
So melden Sie an
Sie können Ihr Gebrauchsmuster sowohl in Papier als auch auf elektronischem Weg beim DPMA anmelden.
Für die Anmeldung in Papier verwenden Sie bitte den "Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters". Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und die Formvorschriften der beizufügenden Anlagen werden ausführlich im "Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder" beschrieben. Die Unterlagen erhalten Sie auf der Seite Formulare Gebrauchsmusteranmeldung.
Sie können Ihr Gebrauchsmuster auch elektronisch beim DPMA anmelden. Hierzu ist eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Außerdem benötigen Sie die entsprechende Software, die das DPMA kostenlos zur Verfügung stellt. Sämtliche Informationen zur elektronischen Anmeldung finden Sie auf den Seiten von DPMAdirektPro.
Die wichtigsten Links zur Gebrauchsmusteranmeldung
- Recherche zum Stand der Technik
- Papiere: Formulare und Merkblätter
- Kosten: Alles zu den Gebühren
- Software: Gebrauchsmuster elektronisch anmelden
Dem Antrag sind als Anlage eine Beschreibung der Erfindung und die Ansprüche beizufügen. Zeichnungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.
In den Anmeldeunterlagen sollte die Erfindung ausreichend deutlich und vollständig dargestellt werden, denn nur was am Anmeldetag in den Unterlagen steht, kann im Eintragungsverfahren ggf. noch umformuliert und den gebrauchsmusterrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Keinesfalls dürfen nachträglich erfindungswesentliche technische Merkmale ergänzt werden. Eine solche Erweiterung kann Grund für eine spätere Löschung des Gebrauchsmusters sein.
Wo kann die Anmeldung eingereicht werden?
Den Antrag mit den zugehörigen Anlagen senden Sie an die Postadresse des DPMA. Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen des DPMA in München, Jena oder Berlin abgeben. Auch einige Patentinformationszentren nehmen Gebrauchsmusteranmeldungen entgegen.
Bild: iStock.com/nicoelnino
Stand: 19.02.2021
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