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Postanschriften und Telefaxnummern
Wir erhalten täglich sehr viele Postsendungen und haben deshalb Großempfängerpostleitzahlen. Eine Angabe von Straße und Hausnummer ist nicht notwendig, weil die Empfänger bereits durch die Angabe von Postleitzahl und Ort hinreichend identifiziert werden.
Wenn Ihr Fax nicht durchgeht (Abbruch oder Fehlermeldung), geben wir Ihnen folgende Hilfestellung:
- Verwenden Sie ein Fax der "Gruppe 3".
- Begrenzen Sie die Übertragungsgeschwindigkeit auf 9.600 Bit/s.
- Achtung, damit dauert die Übertragung entsprechend länger! Beginnen Sie die Fax-Übertragung eventuell zu einer Uhrzeit, die außerhalb der üblichen Stoßzeiten liegt.
- Setzen Sie ein möglichst kurzes Kabel zwischen Faxgerät und Telefonanlage ein bzw. vermeiden Sie die Nähe zu Störquellen (z.B. Stromkabel).
- Stellen Sie sicher, dass die Faxübertragung mit dem Sprachcodec G.711 durchgeführt wird.
- Komprimierende oder HD-Codecs (G.729, Opus, G.722) führen zu Fehlern in der Übertragung durch Verfälschung des Signals.
- T.38 wird noch nicht von der TK-Anlage des DPMA unterstützt. Bitte achten Sie darauf, dass ihr T.38-Fallback funktioniert oder deaktivieren Sie ggf. testweise T.38.
- Ändern Sie den Fehlerkorrekturmodus (Error Correction Mode, ECM) Ihres Faxgerätes auf "aus" bzw. "ein".
- Ändern Sie die Einstellung des Anschlusses Ihrer Telefonanlage, an welchem das Faxgerät angeschlossen ist, von "Fax" auf "Telefon".
- Zusätzlich kann auch das Abschalten weiterer spezieller Einstellungen an Ihrer Telefonanlage (z.B. Sprachpausenerkennung oder Echounterdrückung) die Erfolgsquote bei Faxübertragung erhöhen.
Postanschrift | Telefaxnummer | Eingaben |
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089 2195-2221 | Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren Eingaben zu bestehenden Designverfahren per Fax Design-Anmeldungen und Darstellungen per Fax sind nicht zulässig Allgemeine Anfragen und Sonstiges |
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030 25992-404 | Allgemeine Anfragen und Sonstiges |
Schreiben in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten bitte per E-Mail senden
Wir bitten Sie, in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten auf Postsendungen an das DPMA zu verzichten und Ihre Anliegen per E-Mail an info@dpma.de zu richten. Dies gilt nicht für Anliegen in Schutzrechtsverfahren.
Stand: 16.12.2024
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