Inhalt
Schutzfähigkeit
Was kann als Gebrauchsmuster geschützt werden?
Wie beim Patent können als Gebrauchsmuster alle technischen Erfindungen geschützt werden. Dazu zählen auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.
Nicht schutzfähig sind:
- Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
- ästhetische Formschöpfungen
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder Geschäftsideen
- Wiedergabe von Informationen
- Programme für Datenverarbeitungsanlagen
- Baupläne, Schnittmuster, Lehrmethoden
- biotechnologische Erfindungen
- Pflanzensorten oder Tierarten
Im Unterschied zum Patentschutz sind außerdem vom Gebrauchsmusterschutz ausdrücklich ausgenommen:
- Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren)
Bild: iStock.com/stockvisual
Stand: 10.08.2019
Soziale Medien