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Schutzfähigkeit

Zwei Mitarbeiter in Produktionshalle

Was kann als Gebrauchsmuster geschützt werden?

Wie beim Patent können als Gebrauchsmuster alle technischen Erfindungen geschützt werden. Dazu zählen auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel.
Nicht schutzfähig sind:

  • Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
  • ästhetische Formschöpfungen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder Geschäftsideen
  • Wiedergabe von Informationen
  • Programme für Datenverarbeitungsanlagen
  • Baupläne, Schnittmuster, Lehrmethoden
  • biotechnologische Erfindungen
  • Pflanzensorten oder Tierarten

Im Unterschied zum Patentschutz sind außerdem vom Gebrauchsmusterschutz ausdrücklich ausgenommen:

  • Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren)

Bild: iStock.com/stockvisual

Stand: 10.08.2019