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Die virtuelle Poststelle
Verschlüsselungszertifikat
Bei der Kommunikation mit dem DPMA spielt Sicherheit eine bedeutende Rolle. Ganz gleich ob Hacker, Viren oder Trojaner - die Bedrohungen sind vielseitig. Aspekte wie Vertraulichkeit, Nachweisbarkeit, Rechtsverbindlichkeit oder Verfügbarkeit sind von grundlegender Bedeutung.
Das DPMA setzt deshalb für die elektronische Kommunikation die Virtuelle Poststelle des Bundes (VPS) ein. Die VPS überträgt die Daten sicher zwischen Anmelder und DPMA. Sie ist zum einen eine direkte Online-Verbindung für die Übertragung der Anmeldedaten. Zum anderen, wie es der Name bereits sagt, ein virtuelles Postfach, in dem Nachrichten eingestellt und jederzeit vom Empfänger abgerufen werden können.
Die Virtuelle Poststelle greift dort ein, wo IT-Sicherheit eine Grundvoraussetzung darstellt: im verschlüsselten und/oder signierten elektronischen Datenverkehr zwischen Anmeldern und dem DPMA.
Der Anmelder kann elektronisch mit dem DPMA kommunizieren. Die beim DPMA eingehende Nachricht wird erfasst, ggf. entschlüsselt und auf schädliche Inhalte überprüft. Die Signatur des Anmelders wird verifiziert, die Nachricht erhält einen Zeitstempel und dem Anmelder wird eine Empfangsbestätigung zugestellt. Die Bestätigung enthält eine Auflistung der dem DPMA zugegangenen Dateien und eine Dokumentenreferenznummer (DNR), die bereits Datum und Uhrzeit des Eingangs beim DPMA dokumentiert.
All diese Funktionen werden zentral und automatisiert durchgeführt. Der Anmelder wird diese komplexen Funktionen nicht bemerken und ist in seiner täglichen Arbeit von diesen Sicherheitsthemen entlastet.
Die verbindliche Anmeldebestätigung mit dem amtlichen Aktenzeichen kann in einem weiteren Schritt aus der VPS abgeholt werden.
Bild: DPMA
Stand: 25.06.2024
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