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Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema "Erklärung zur Barrierefreiheit" in deutscher Gebärdensprache.

Übersetzerin: Daniela Herde

Textfassung zum Video "Erklärung zur Barrierefreiheit"

Auf der Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit für die Website des Deutschen Patent- und Markenamts.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Deshalb wurden die Regeln zur Barrierefreiheit bei der Gestaltung und Programmierung der Website beachtet.

BITV-Test

Die Webseiten wurden einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 unterzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass unsere Webseite zum großen Teil barrierefrei ist. Einige Punkte wurden aber beanstandet. Diese können Sie in der Tabelle auf der Seite Prüfbericht nachlesen. Inzwischen haben wir die beanstandeten Punkte behoben.

Barrierefreie und nicht barrierefreie PDF-Formulare

Die meisten der getesteten PDF-Formulare sind bereits barrierefrei. Sollten Sie Probleme mit einem PDF-Formular haben, melden Sie sich bitte bei uns. Dann überlegen wir gemeinsam, wie wir das Dokument für Sie zugänglich bekommen.

Barrieren melden/Schlichtungsverfahren

Sie haben eine Barriere auf www.dpma.de festgestellt? Über das Kontaktformular können Sie uns bestehende Barrieren mitteilen. Gemeinsam werden wir eine Lösung erarbeiten.

Wenn Sie nach dem Kontakt mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht zufrieden sein sollten, können Sie sich an die „Schlichtungsstelle BGG“ wenden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit. Ziel hierbei ist, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: externer Link www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de


DPMA-Links Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 25.06.2024