Inhalt

Deutsches Patent- und Markenamt schließt neue Kooperationsvereinbarungen mit den Patentinformationszentren ab

Pressemitteilung vom 7. August 2015

München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat sich mit den mehr als 20 Patentinformationszentren (PIZ) in ganz Deutschland auf neue Kooperationsvereinbarungen geeinigt. Sie beinhalten Kriterien zur Sicherung von Qualität und Umfang der Leistungen der PIZ (wie zum Beispiel Schutzrechtsrecherchen, Management gewerblicher Schutzrechte, Monitoring gewerblicher Schutzrechte).

Als langjährige regionale Kooperationspartner des DPMA bieten die 23 PIZ vor Ort umfassende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz. Die Zusammenarbeit orientiert sich an den vielfältigen Anforderungen, die die Wirtschaft an moderne Dienstleister im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stellt. Um diesem Anspruch noch stärker gerecht zu werden, hat das DPMA Kriterien zur Beschreibung der von den PIZ zu erbringenden Dienstleistungen formuliert. Auf dieser Grundlage wurden mit den PIZ jetzt neue Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.

"Damit vertiefen PIZ und DPMA die Partnerschaft und bauen die Zusammenarbeit weiter aus", erklärte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. "Die PIZ als Allround-Dienstleister auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes können so das Bewusstsein der Unternehmen und Forschungsinstitutionen in ihren Regionen für die Bedeutung des geistigen Eigentums und der Schutzrechtsinformation schärfen. Gleichzeitig werden sie als aktiver und wichtiger Partner in der Innovationslandschaft der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung anerkannt.", so Rudloff-Schäffer weiter.

Die Dienstleistungen der PIZ gliedern sich in fünf Hauptgebiete:

  • Information, insbesondere zu den Anmeldeverfahren für gewerbliche Schutzrechte,
  • Organisation von kostenlosen Erfindererstberatungen durch Patentanwälte,
  • Auftragsrecherchen und Informationsmanagement,
  • Individuelle Rechercheunterstützung in den PIZ und teilweise auch online
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren rund um die Themen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Einzelne PIZ nehmen darüber hinaus für das DPMA Schutzrechtsanmeldungen entgegen.

Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren (externer Link www.piznet.de) finden Sie eine Übersicht und die Kontaktdaten aller PIZ. Der individuelle Leistungsumfang der einzelnen PIZ kann der Website des jeweiligen PIZ entnommen werden.

Weitere Informationen zu den vereinbarten Kriterien finden Sie hier.

Das Deutsche Patent- und Markenamt

Das DPMA ist das Kompetenzzentrum des Bundes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken, Gebrauchsmuster und Designs ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.

Stand: 05.11.2024