Inhalt
Erforderliche Angaben und Unterlagen
Sie können Ihr Design online (signaturfrei), mit der Software DPMAdirektPro (signaturgebunden) oder konventionell auf Papier anmelden. In jedem Fall müssen Sie Angaben zur anmeldenden Person und zu den Erzeugnissen, bei denen das Design verwendet werden soll, machen. Außerdem müssen Sie eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs oder der angemeldeten Designs einreichen.
Anmelderangaben
Natürliche Personen (Privatpersonen), juristische Personen und auch rechtsfähige Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) können ein Design anmelden. Dabei müssen die Anmelderangaben den Namen der Person oder deren Firma und die Wohnanschrift oder Anschrift umfassen.
Bitte beachten Sie:
- bei natürlichen Personen sind grundsätzlich der vollständige Name und die Wohnanschrift der Person anzugeben. Firmenbezeichnungen von Gewerbetreibenden und Einzelunternehmern ohne Handelsregistereintrag dürfen nicht angegeben werden.
- Ausnahme: Wird das Design für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) angemeldet, so ist die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung und Geschäftsadresse anzugeben.
- Soll die Anmeldung für mehrere Personen erfolgen, sind die Namen und Wohnanschriften aller Einzelpersonen anzugeben.
- bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG):
- Ist der Anmelder als juristische Person in einem Register (beispielsweise einem Handelsregister) eingetragen, muss der Name oder die Firma entsprechend dem Registereintrag angegeben werden.
- bei rechtsfähigen Personengesellschaften (zum Beispiel GbR):
- Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann in das Designregister eingetragen werden, wenn zusätzlich zu dem Namen und der Anschrift der Gesellschaft der Name und die Anschrift von mindestens einem vertretungsberechtigten Gesellschafter angegeben sind.
Designdarstellungen (Wiedergabe)
Sie können als Wiedergabe pro angemeldetem Design bis zu zehn Darstellungen einreichen. So können Sie Ihr Design aus unterschiedlichen Perspektiven zeigen oder bestimmte Details zusätzlich hervorheben.
Die Wiedergabe legt Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und ist daher von zentraler Bedeutung. Hierfür können Sie Fotografien, Zeichnungen oder softwaregenerierte Grafiken (CAD-Grafiken) verwenden. Diese können in Farbe, Graustufen oder Schwarz/Weiß gehalten sein.
Beachten Sie bei der Auswahl der Designdarstellungen, dass der Schutzgegenstand des eingetragenen Designs durch die Wiedergabe bestimmt wird. Das heißt, sämtliche Merkmale (beispielsweise auch Farben), die in den Darstellungen sichtbar sind, sind auch geschützt. Merkmale, die nicht abgebildet sind, sind auch nicht vom Schutz erfasst. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, die aus Ihrer Sicht zu schützenden Merkmale des Designs deutlich sichtbar wiederzugeben. Es empfiehlt sich außerdem, in einer Designwiedergabe nur eine Darstellungsart zu verwenden, da die Kombination verschiedener Darstellungsarten (beispielsweise Fotografien und Strichzeichnungen) zu Unsicherheiten bei der Bestimmung des Schutzgegenstands und Verzögerungen im Designeintragungsverfahren führen können. Möchten Sie Ihr Design in verschiedenen Darstellungsarten zeigen, können Sie diese als jeweils eigenständige Designs anmelden.
Auch Darstellungen mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten (zum Beispiel andere Farben oder Formen) können nicht zu einer einzigen Wiedergabe zusammengefasst werden. Jede abweichende Produktgestaltung stellt ein separates Design dar und ist als eigenständiges Design (zum Beispiel innerhalb einer Sammelanmeldung) anzumelden. Dies gilt auch, wenn die verschiedenen Designs der gleichen Designserie oder Kollektion angehören.
So kann die Wiedergabe aussehen
Sie können Fotografien, Zeichnungen oder softwaregenerierte Grafiken (CAD-Grafiken) in Farbe, Graustufen oder Schwarz/Weiß einreichen. Verwenden Sie für jede Wiedergabe nur eine Art der Darstellung. Wenn Sie verschiedene Darstellungsarten (beispielsweise Fotografien und Strichzeichnungen) kombinieren, kann dies die Bestimmung des Schutzgegenstands erschweren.
Die drei wichtigsten Anforderungen an die Wiedergabe
- Jede Darstellung darf nur eine Ansicht des Designs zeigen. Die erste Darstellung sollte die Gesamtansicht des Designs zeigen, weil diese mit der Eintragung in das Designregister in der "Trefferliste" in DPMAregister abgebildet wird.
- Die Darstellungen dürfen keine Gegenstände zeigen, die nicht zum Design dazu gehören. Die Darstellungen dürfen auch keine Bemaßungen, erläuternde Texte oder sonstige beschreibende Zusätze enthalten.
- Außerdem muss das Design vor einem neutralen Hintergrund (einheitliche Farbe, die sich deutlich vom Design unterscheidet, zum Beispiel weiß oder grau) abgebildet werden.
Gemeinsame Mitteilung zur Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern
Zu den Anforderungen an die Wiedergabe in Bezug auf den neutralen Hintergrund, grafische Disclaimer und zulässige Arten von Ansichten wurden auf europäischer Ebene Leitlinien für eine gemeinsame Praxis der beteiligten Patent- und Markenämter erstellt. Nähere Informationen dazu mit Beispielen für zulässige Darstellungen finden Sie in der Gemeinsamen Mitteilung: Konvergenz bei grafischen Wiedergaben von Geschmacksmustern (2,79 MB) vom 15. April 2016, in der korrigierten Fassung vom 15. Mai 2018.
Einreichung von elektronischen Darstellungen
Für die Online-Anmeldung über DPMAdirektWeb oder die Anmeldung mit der DPMAdirektPro-Software reichen Sie bitte Darstellungen im Dateiformat JPEG (*.jpg) ein. Wenn Sie Ihr Design konventionell auf Papier anmelden, können Sie die Wiedergabe (Darstellung) des Designs entweder auf dem Formular R 5703 (1,04 MB) aufkleben oder aufdrucken oder als JPEG-Datei auf einem elektronischen Datenträger einreichen.
Folgende Formate sind für den elektronischen Datenträger zugelassen:
CD-R, CD-RW, DVD-R, DVD+R, DVD-RW und DVD+RW. Die einzelnen Bilddateien sind im Format JPEG (*.jpg) im Stammverzeichnis des leeren Datenträgers abzulegen (keine Unterverzeichnisse). Jede Datei darf nur eine Darstellung enthalten.
Bei den elektronischen Darstellungen muss die Auflösung mindestens 300 dpi sowie die Bildgröße mindestens 355 x 355 Pixel betragen. Die Größe einer Datei darf zwei Megabyte nicht überschreiten. Für die Dateinamen der einzelnen Darstellungen sind arabische Ziffern zu verwenden (zum Beispiel 1.1.jpg). Die Ziffer links vom Punkt bezeichnet die Nummer des Designs und die Ziffer rechts vom Punkt die Nummer der Darstellung.
Erzeugnisangabe
Erzeugnisbegriffe finden
- Suchmaschine zur Erzeugnisangabe (Warenliste Design/Locarno-Klassifikation)
- Informationen zur Locarno-Klassifikation auf der Seite Klassifikationen/Designs
Ihre Anmeldung muss eine Erzeugnisangabe enthalten. Das heißt, Sie teilen mit, für welche Erzeugnisse (Produkte) Sie Ihr Design verwenden möchten. Hierfür müssen Sie einen Begriff aus der amtlichen Erzeugnisliste Design auswählen. Falls erforderlich, können Sie bis zu fünf Begriffe angeben. Für die Recherche der zulässigen Begriffe steht Ihnen unsere Suchmaschine zur Erzeugnisangabe zur Verfügung.
Bild 1: iStock.com/D3Damon, Bild 2: iStock.com/alex_mit
Stand: 19.04.2024
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