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Bekanntgabe der beim DPMA lesbaren Datenträgertypen und Formatierungen für Markendarstellungen (§ 6a MarkenV)
vom 10. Januar 2020
Anforderungen an die Datenträger, zulässige Datenträgertypen
Markendarstellungen, die über DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder auf einem Datenträger (als Anlage zu einer Anmeldung in Papierform) eingereicht werden, müssen folgende Vorgaben erfüllen:
Der Datenträger muss lesbar sein und darf keine Viren oder sonstige schädliche Programme enthalten. Entspricht er nicht diesen Erfordernissen, gilt die Darstellung als nicht eingereicht.
Die Darstellung ist als Datei auf dem Stammverzeichnis eines leeren oder eines sonst ausschließlich mit weiteren Anlagen zur Anmeldung bestückten Datenträgers abzulegen. Die Dateinamen dürfen höchstens eine Länge von 32 Zeichen aufweisen.
Grundsätzlich zugelassene Datenträgertypen sind CD-R, CD-RW, DVD-R, DVD+R, DVD-RW, DVD+RW. Die für die einzelnen Markenformen zulässigen Dateiformate werden im Folgenden genannt.
Zulässige Dateiformate für die Markendarstellung der einzelnen Markenformen
Die zulässigen Dateiformate sind von der Markenform und den Anforderungen an ihre sachgerechte Darstellung abhängig. Bei einigen Markenformen ist nur ein Dateiformat zulässig, bei anderen hat der Anmelder die Wahl zwischen mehreren Dateiformaten. Im Einzelnen sind folgende Dateiformate vorgesehen:
JPEG ist zulässig für alle Markenformen außer Wortmarken und außer Multimediamarken.
Standarddateiformat ist ausschließlich JPEG. Eingereichte Dateien müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Dateigröße: maximal 2 MB
- Bildgröße: maximal 2835 x 2010 Pixel, mindestens 945 Pixel in der Breite oder 945 Pixel in der Höhe
- Auflösung: mindestens 96 DPI
- Farbmodus: RGB, Graustufen, SW oder CMYK
MP3 ist zulässig für Klangmarken und sonstige Marken.
Standarddateiformat ist ausschließlich MP3. Eingereichte Dateien müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Dateigröße: maximal 2 MB
- Auflösung: maximal 8 kHz (Sprache), max. 48 kHz (Musik)
- Bit-Tiefe: 8 bzw. 16 bit
- Bit-Rate: maximal 320 kbit/s
- Kanäle: 1 (Mono) bzw. 2 (Stereo)
MP4 ist zulässig für Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken und sonstige Marken.
Standarddateiformat ist ausschließlich MP4. Eingereichte Dateien müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Dateigröße: maximal 20 MB
- ISO-Norm: ISO/IEC 14496-1, ISO/IEC 14496-12 oder ISO/IEC 14496-14
- Audio-Codec: MP3, AACLC, AAC "Main Profile"
- Audio-Bit-Rate: maximal 320 kbit/s
- Video-Auflösung: maximal 1920 x 1080 Pixel
- Video-Codec: H.264, MPEG4 Part 10 "Baseline Profile" bzw. "High Profile"
- Video-Bild-Rate: maximal 60 Bilder/s
- Video-Bit-Rate: maximal 8000 kbit/s
JPEG, OBJ, STL, X3D sind zulässig für dreidimensionale Marken.
Standarddateiformate sind ausschließlich OBJ, STL und X3D.
Eingereichte Dateien dürfen eine Dateigröße von 20 MB nicht überschreiten.
Wichtig:
Die Gesamtgröße der auf einem Datenträger eingereichten Dateien wie einer Markendarstellung und möglichen weiteren Anlagen zum Anmeldeformular darf 20 MB bei maximal 20 Dateien nicht überschreiten.
Stand: 10.01.2020
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