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Bekanntgabe der Beendigung der Einreichungsmöglichkeit über das elektronische Anmeldeprogramm eOLF des Europäischen Patentamts (§ 3 Abs. 4 S. 1 ERVDPMAV) zum 1. Januar 2025

22. November 2024

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gibt bekannt, dass es ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, beim DPMA elektronische Patentanmeldungen über das elektronische Anmeldeprogramm eOLF des Europäischen Patentamtes (EPA) einzureichen. Dieser Anmeldeweg ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eröffnet im Sinne von § 3 Abs. 4 S. 2 ERVDPMAV. Dies betrifft nationale deutsche Patentanmeldungen und PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt DE.

Die Bekanntgabe beruht auf § 3 Abs. 4 S. 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV) vom 1. November 2013 (BGBl. I S. 3906; BlPMZ 2013, 378), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Februar 2022 (BGBl. I S. 171; BlPMZ 2022, 77).

Stand: 22.11.2024