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30 Jahre Deutsche Einheit - zwei deutsche Patentämter wurden eins
30 Jahre Einheit im gewerblichen Rechtsschutz
Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), heute das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des "Amtes für Erfindungs- und Patentwesen" (AfEP) der DDR - und mit ihm 15 Millionen Patentdokumente. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. 450 der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DDR-Patentamts, darunter 105 Patentprüferinnen und -prüfer, wechselten in das Deutsche Patentamt in Berlin und nach München. 1998 eröffnete in Jena eine weitere Dienststelle mit inzwischen 229 Beschäftigten.
Was mit den DDR-Schutzrechten geschah
Was mit den Schutzrechten der DDR zu geschehen hatte, wurde bereits im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 festgeschrieben und mit dem Erstreckungsgesetz vom 23. April 1992 gesetzlich geregelt. Aufgrund der Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes waren die gesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums in beiden deutschen Staaten nahezu identisch.
Das patente Erbe der DDR-Zeit
Das DPA hatte nach dem 3. Oktober 1990 die Bearbeitung der in der DDR bestehenden Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu gewährleisten. Dafür wurden 111 000 DDR-Patente, darunter 97 000 Wirtschaftspatente und 14 000 Ausschließungspatente, in ein gemeinsames Register übernommen. Bundesdeutsche Patente geben dem Inhaber das Recht, seine Erfindung für eine begrenzte Zeit exklusiv zu nutzen. Dieses Recht wurde in der DDR als Ausschließungspatent bezeichnet und machte nur einen geringen Anteil aller Patente aus. Häufiger waren so genannte Wirtschaftspatente, die jeder volkseigene Betrieb gegen Zahlung einer Vergütung nutzen durfte.
Nach der Wiedervereinigung wurden mehr als 19 000 Anträge bearbeitet, die ein Wirtschaftspatent in ein Ausschließungspatent umwandelten. Diese Umwandlung ermöglichte die letzte Novelle des DDR-Patentgesetzes vom Juli 1990. Die letzten DDR-Patente liefen am 31. Oktober 2010 ab.
Sie leben weiter: 3 948 DDR-Marken gibt es noch heute
Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils weitere zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im AfEP 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten inzwischen ihre Existenz im Markt behaupten oder als starke Marken ausbauen. Von den mehr als 42 000 übernommenen DDR-Marken leben 3 948 Marken auch heute weiter (Stand: September 2020).
Auf unseren Seiten zu den "Traditionsmarken Ost" erzählen wir manche spannende Geschichte: Wussten Sie zum Beispiel, was das Vorbild für die Form der "Halloren-Kugeln" war, wie der "Multicar" zu seinem Namen kam oder nach wem "Filinchen" benannt ist?
Umbrüche und unsichere Zeiten
In diesen Tagen feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit. Wir begehen sie - wegen der Corona-Pandemie - in unsicheren Zeiten. Vieles scheint uns nicht mehr so zu sein wie noch vor kurzem. Was jahrzehntelang üblich war - die Begrüßung per Handschlag, der jederzeit mögliche Besuch von Konzerten oder die zwingend notwendige persönliche Anwesenheit bei einer Besprechung -, das sollte auf einmal nicht mehr gelten: Deutschland im Lockdown, Kinder im Home-Schooling, Eltern mit Doppelbelastung als Berufstägige und Lehrer. Wir begrüßen uns mit der Corona-Faust, nutzen Audio- oder Videokonferenzen und arbeiten im Homeoffice. Für viele Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt bedeutet "Corona" aber nicht nur den Verzicht auf Gewohnheiten, Rituale und Konzert- oder Stadionbesuche. Millionen bangen um ihre Arbeitsplätze und Lebensgrundlagen.
Die Situation heute erinnert in gewisser Weise an 1989, als immer mehr DDR-Bürger "mit den Füßen abstimmten" und die wirtschaftlich marode Republik verließen. Der Ostblock zerfiel, die Grenze zwischen Österreich und Ungarn wurde im Sommer 1989 durchlässig. Am 9. November fiel die Berliner Mauer.
So bitter die Corona-Pandemie für uns alle ist - vielleicht hilft sie unserer Gesellschaft, nachträglich noch einmal besser zu verstehen, was die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR damals zu bewältigen hatten. Was es bedeutete, verlässliche Strukturen aufzugeben, sichere Lebensgrundlagen zu verlieren. Welche Kraft und welchen Mut es verlangte, einer neuen Zukunft hoffnungsfroh entgegen zu sehen, und wie bang die Gefühle sein konnten, vor dem, was tatsächlich wohl kommen mochte.
Für die DDR-Wirtschaft war 1990 das eigentliche Wendejahr. Im Juli wurde die Wirtschafts- und Währungsunion hergestellt. Mit ihr kam die D-Mark. Über Nacht wurde das abgeschottete Land Teil des Weltmarktes. Ein radikaler Wirtschaftsumbruch folgte.
Das Undenkbare war da: Am 3. Oktober 1990 erlebten 80 Millionen Deutsche die deutsche Wiedervereinigung. Auch etwa 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen "Amts für Erfindungs- und Patentwesen" in Ost-Berlin. Ihr Amt wurde am gleichen Tag vom damals noch "Deutschen Patentamt" übernommen. Viele von ihnen fragten sich, was aus den DDR-Patenten und -Marken werden würde, und auch, was das für sie selbst bedeuten konnte. Würden sie ihren Arbeitsplatz behalten und wo würden sie leben - befand sich doch das (West-)"Deutsche Patentamt" in München und nicht in Berlin?
Auf unseren Seiten zum Tag der Deutschen Einheit und zur Vereinigung der Patentämter in Ost und West reisen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Erfindungs- und Patentwesen und auch des damaligen Deutschen Patentamts in die Vergangenheit und nehmen uns mit in eine Zeit, die die Geschichte eines ganzen geteilten Landes verändern sollte.
Was am 3. Oktober 1990 geschah - persönliche Erinnerungen an die Zeit vor 30 Jahren
Geschäftsstelle "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit", weitere Bilder: DPMA
Stand: 18.06.2024
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