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Tipps für Ihre Gebrauchsmusteranmeldung
Sie haben vor, ein Gebrauchsmuster bei uns anzumelden? Welche Unterlagen Sie dazu benötigen und wie Sie Ihre Anmeldung einreichen können, finden Sie im Menüpunkt "Gebrauchsmuster" unter Anmeldung. Hier haben wir einige Tipps aus der Praxis für Sie zusammengestellt. Einen Überblick zum Thema finden Sie auch in der folgenden Videoanleitung.
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- Tipps für Ihre Gebrauchsmusteranmeldung als PDF zum Download
Was Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen
Nur eine vollständige Anmeldung führt zu dem gewünschten Erfolg, nämlich der Eintragung eines Gebrauchsmusters. Zur Anmeldung gehören:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- eine kurze und genaue Bezeichnung der Erfindung, die im Antrag zu nennen ist (im Feld 6). Bitte verwenden Sie dazu keine Marken und keine Fantasiebezeichnungen.
- eine Beschreibung des Gegenstandes des Gebrauchsmusters. Beschreiben Sie also bitte, was Sie erfunden haben bzw. was Sie geschützt wissen wollen.
- mindestens einen oder auch mehrere Schutzansprüche. Geben Sie in den Schutzansprüchen bitte an, was genau unter Schutz gestellt werden soll.
- gegebenenfalls Zeichnungen. Weitere Tipps zu Zeichnungen finden Sie unten.
Im Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder finden Sie ausführliche Hinweise zu Gebrauchsmusteranmeldungen.
Achtung: Ohne Beschreibung ist Ihre Anmeldung unwirksam
Wenn eine Gebrauchsmusteranmeldung den Namen des Anmelders oder der Anmelderin nicht nennt oder wenn ihr kein Antrag auf Eintragung oder keine Beschreibung beigefügt ist, ist sie unwirksam!
Bitte beachten Sie die Formvorschriften
Nach der Eintragung eines Gebrauchsmusters veröffentlichen wir eine Gebrauchsmusterschrift. Dafür verwenden wir die von Ihnen eingereichten Anmeldeunterlagen. Deshalb müssen sämtliche Anmeldeunterlagen für eine Veröffentlichung geeignet sein. Beachten Sie daher bitte die formellen Anmeldeerfordernisse, die sich aus der Gebrauchsmusterverordnung ergeben.
Wichtig: Schutzansprüche, Beschreibung und Zeichnungen gehören nicht zusammen auf ein Blatt
Bitte reichen Sie die Schutzansprüche, die Beschreibung und gegebenenfalls die Zeichnungen getrennt voneinander, das heißt auf jeweils gesonderten Blättern ein. Dabei können Sie alle Schutzansprüche zusammen auf ein Blatt schreiben oder auch mehrere Zeichnungen auf einem weiteren Blatt unterbringen. Wenn Sie aber beispielsweise Schutzansprüche, Beschreibung und Zeichnungen zusammen auf einem Blatt einreichen, muss die Gebrauchsmusterstelle dies als Mangel beanstanden.
Keine farbigen Unterlagen oder handschriftlichen Texte einreichen
Farbige Unterlagen und beispielsweise handschriftlich verfasste Texte genügen den Anforderungen nicht. Zunächst per Fax eingereichte Unterlagen sind nach derzeitigem Stand nicht zur Veröffentlichung geeignet und deshalb im Original nachzureichen.
Was Sie zu Zeichnungen wissen müssen
Beabsichtigen Sie, mit Ihrer Gebrauchsmusteranmeldung Zeichnungen vorzulegen?
Erforderlich sind Zeichnungen dann, wenn sich die Schutzansprüche oder die Beschreibung hierauf beziehen. Dabei beachten Sie bitte die formellen Anforderungen des § 4 und des § 7 der Gebrauchsmusterverordnung.
Da die Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift in schwarz/weiß erfolgt, sind farbige Zeichnungen wegen der Gefahr eines Informationsverlustes ungeeignet. Aus dem gleichen Grund sind Figuren mit Grauschattierungen problematisch; Querschnitte machen Sie bitte durch Schraffierungen kenntlich. Fotografien können Zeichnungen nicht ersetzen.
Bitte denken Sie im Übrigen daran, die Zeichnungen mit Bezugszeichen zu versehen, die Sie in der Beschreibung erläutern und/oder in den Schutzansprüchen verwenden.
Bild: iStock.com/Altayb, Bild 2: DPMA
Stand: 09.01.2024
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