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Erforderliche Angaben für eine Anmeldung

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Sie können Ihre Marke online (signaturfrei), elektronisch (signaturgebunden) oder konventionell in Papierform anmelden. Für die Einreichung Ihrer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie sich auch anwaltlich vertreten lassen. In jedem Fall müssen Sie bestimmte Mindestangaben zur anmeldenden Person, zur gewünschten Marke sowie zum Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen machen.

Anmelderangaben

Anmelder können sein

  • eine natürliche Person (Privatperson)
  • eine juristische Person
  • eine rechtsfähige Personengesellschaft (§ 7 MarkenG)

Die Anmelderangaben müssen Name und Anschrift umfassen.

Markenformen und deren Darstellung

Als Marke schützen lassen sich Wörter, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Formen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen, Klänge, aber auch sonstige Zeichen. Eine Übersicht über die verschiedenen Markenformen und deren Darstellung bei der Anmeldung haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Standardmäßig werden die meisten Marken als Individualmarken zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denjenigen anderer Unternehmen angemeldet. Daneben gibt es aber auch alle oben genannten Markenformen in den Markenkategorien der Gewährleistungs- und Kollektivmarke.

Sonstiges: Kollektiv- und Gewährleistungsmarke

Im Unterschied zur klassischen Marke, die Waren und/oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen von denen anderer Unternehmen unterscheidet (Individualmarke), weist eine Kollektivmarke auf die Herkunft eines Produktes aus einem Verband hin. Sie wird dementsprechend von den Verbandsmitgliedern genutzt. Inhaber der Kollektivmarke ist der jeweilige rechtsfähige Verband.
Gewährleistungsmarken dienen dazu, auf bestimmte, von unabhängiger Seite gewährleistete Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen hinzuweisen. Sie können ebenfalls von mehreren Unternehmen genutzt werden. Inhaber der Gewährleistungsmarke kann jede natürliche oder juristische Person sein, die selbst nicht Hersteller/Händler der Waren bzw. Anbieter der Dienstleistungen ist.
Die jeweiligen Benutzungsbedingungen werden in einer Kollektiv- bzw. Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.

Als Kollektiv- und Gewährleistungsmarken können sämtliche oben genannten Markenformen angemeldet werden.

Fünf Punkte, die Sie wissen müssen

1. Die Markendarstellung ist zwingender Bestandteil der Markenanmeldung; sie muss die Marke genau wiedergeben!
2. Schutzgegenstand und beanspruchte Markenform müssen klar und eindeutig erkennbar sein, sonst kann sich unter Umständen der Anmeldetag verschieben!
3. Reichen Sie Ihre Marke genau so ein, wie sie geschützt werden soll, denn nachträglich können Sie die Markendarstellung nicht ändern!
4. Keinesfalls sollten Sie der Markendarstellung bei Anmeldung ein ® hinzufügen, weil sonst möglicherweise eine Zurückweisung wegen Täuschungsgefahr gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG droht!
5. Benutzen Sie Ihre eingetragene Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung und auch danach stetig für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen! Andernfalls kann sie auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden!

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Marken werden für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen geschützt. Sie müssen die Waren und/oder Dienstleistungen, die Sie mit der Marke kennzeichnen wollen, genau benennen. Ihre Anmeldung muss deshalb ein Verzeichnis der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen enthalten. Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt. Weitere Informationen zum Erstellen von Verzeichnissen, der Leitklasse und zusätzlichen Klassengebühren entnehmen Sie bitte den "Details zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis".

Nach Waren und Dienstleistungen suchen

externer Link eKDB (TMclass)
externer Link MGS (WIPO)
Nizza-Klassifikation

Übrigens: Nach Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA können Sie Ihr Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht mehr erweitern. Einschränkungen sind dagegen jederzeit zulässig.

Bild: iStock.com/LDProd

Stand: 10.07.2024