Inhalt
Nachträgliche Benennung
Mit dem Antrag auf nachträgliche Benennung können Sie zu Ihrer international registrierten Marke weitere Länder oder für ein bereits benanntes Land weitere Waren und Dienstleistungen aus dem Verzeichnis Ihrer internationalen Registrierung nachbenennen (MM4). Der Antrag kann entweder über das DPMA oder direkt bei der WIPO gestellt werden.
Beim DPMA ist die Einreichung auch elektronisch und signaturfrei möglich. Beachten Sie bitte, dass die PDF-Dateien, wenn möglich textbasiert (PDF/A) eingereicht werden!
Wenn Sie diesen Antrag elektronisch beim DPMA einreichen möchten, füllen Sie bitte zunächst die notwendigen Formblätter aus, speichern Sie diese im PDF/A-Format auf Ihrem Rechner und laden Sie sie anschließend in der Online-Anwendung Internationale Registrierung beim DPMA hoch. Auf den Dokumenten ist eine Unterschrift nicht erforderlich (Ausnahme: Formblatt MM18, siehe unten).
Folgende Formulare sind für den Antrag auf nachträgliche Benennung zu Ihrer bereits bestehenden IR-Marke erforderlich:
- Begleitschreiben an das DPMA zum Antrag auf internationale Registrierung einer Marke (M8005): Mit diesem Schreiben richten Sie Ihren Antrag an das DPMA. Sie teilen uns darin u.a. Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen Ihrer bestehenden IR-Marke mit.
- Antrag auf nachträgliche Benennung zu einer IR-Marke - MM4 (ganz unten bei "Additional downloadable forms"): Das von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt MM4 ist für einen Antrag auf nachträgliche Benennung zu einer bereits bestehenden IR-Marke zu verwenden.
Zusätzlich können Sie einreichen:
- Beanspruchung einer Seniorität (Europäische Union) - MM17: Dieses von der WIPO herausgegebene (englisch- oder französischsprachige) Formblatt wird benötigt, wenn Sie die Europäische Union benennen und eine Seniorität beanspruchen.
- Benutzungsabsichtserklärung (USA) - MM18: Bei der Benennung der USA wird zusätzlich eine Benutzungsabsichtserklärung auf diesem von der WIPO herausgegebenen (englischsprachigen) Formblatt benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Einreichung des Formblattes MM18 nicht ohne eigenhändige Unterschrift möglich ist. Gegebenenfalls müssen Sie es ausdrucken, unterschreiben und im Format PDF/A einscannen.
Die Gebühr des DPMA für den Antrag auf nachträgliche Benennung (Gebührennummer: 334 300; 120 Euro) ist innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags zu zahlen (Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA). Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, so gilt der Antrag auf nachträgliche Benennung als zurückgenommen (§ 6 PatKostG).
Nachdem Sie die notwendigen Formblätter auf Ihrem Rechner gespeichert haben (bitte im Format PDF/A), gelangen Sie hier zur Online-Anwendung Internationale Registrierung, in der Sie die Dateien hochladen und elektronisch an das DPMA versenden können.
Stand: 06.12.2022
Soziale Medien