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Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA
Bitte beachten Sie:
Die fristgerechte und vollständige Gebührenzahlung ist entscheidend für die Anmeldung bzw. Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte!
Dem Einzahlungstag kommt besondere Bedeutung zu. Wenn fällige Gebühren nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe beim DPMA eingehen, gilt Ihr Schutzrechtsantrag bzw. Ihre Anmeldung als zurückgenommen; Ihr Schutzrecht erlischt. Bitte achten Sie daher stets unbedingt auf termingerechte und vollständige Gebührenzahlung.
Zahlungsweise | Wie | Hinweise |
---|---|---|
Bareinzahlung direkt beim DPMA | An den Schaltern der Dokumentenannahme in München, Berlin und Jena | Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Dienststellen |
Bareinzahlung auf ein Konto der Bundeskasse | Bei einem inländischen oder ausländischen Kreditinstitut; Empfänger-Angaben: Bundeskasse/DPMA IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54 BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700 |
Zum Nachweis des Einzahlungstages bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges (besonders wenn ein knapper Zahlungstermin eingehalten werden soll) per Fax übersenden an 089 2195-2192 oder E-Mail an: zahlungsverkehr@dpma.de |
Überweisung aus dem Inland | Empfänger-Angaben: Bundeskasse/DPMA IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54 BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700 |
Siehe auch Sammel-Zahlungen |
Überweisung aus dem Ausland | Empfänger-Angaben: Bundeskasse/DPMA IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54 BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700 |
Siehe auch Hinweise zu Überweisungen aus dem Ausland |
SEPA-Lastschriftverfahren | Mit den Vordrucken A 9530 (Mandat) und A 9532 (Verwendungszweck) | Einzug nur von EURO-Konten möglich. Zugangsvoraussetzung ist ein SEPA-Basislastschriftmandat. Zusätzlich zwingend erforderlich sind zusätzliche Angaben zum Verwendungszweck. Weitere Hinweise zum Lastschrifteinzug finden Sie hier oder unter "Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren". |
Hinweis für alle Zahlungswege:
- Bitte geben Sie stets an:
- das amtliche Aktenzeichen mit der dazugehörigen Prüfziffer (z.B. 10 2008 001234.5)
- die Gebührennummer (z.B. 311 100)
- den Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) "Bundeskasse/DPMA"
- Alle Einzelheiten zu den Schutzrechtsgebühren entnehmen Sie bitte dem Kostenmerkblatt.
- Der Einzahlungstag ist von entscheidender Bedeutung!
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter stehen zum Download bereit.
- Quittungen zur Bestätigung von Einzahlungen werden nicht ausgestellt.
- Vorsicht bei irreführenden Zahlungsaufforderungen!
Kontakt & Fragen
- Haben Sie Fragen? Dann werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Übersicht der häufig gestellten Fragen.
- Bei allgemeinen Fragen zum Thema Gebühren und Zahlungsverkehr können Sie sich telefonisch an unseren Zentralen Kundenservice 089 2195-1000 wenden.
- Für Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren können Sie unsere Hotline für Einzüge anrufen 089 2195-4500 oder eine E-Mail schreiben an: sepa-hotline@dpma.de
- Für Auskünfte zu allen anderen Zahlungswegen oder für konkrete Fragen zu einzelnen Bezahlvorgängen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: zahlungsverkehr@dpma.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter 089 2195-2532.
Bild: iStock.com/pinkypills
Stand: 25.06.2024
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