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Tipps für Ihre Patentanmeldung
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Sie haben vor, ein Patent bei uns anzumelden? Welche Unterlagen Sie dazu brauchen und wie Sie Ihre Anmeldung einreichen können, finden Sie im Menüpunkt "Patente" unter Anmeldung. Hier haben wir einige Tipps aus der Praxis für Sie zusammengestellt.
Was Sie mit Ihrer Patentanmeldung einreichen müssen
Eine vollständige Anmeldung besteht aus dem Anmeldeformular (1,03 MB) und folgenden Anlagen:
- Beschreibung, in der Sie einerseits den bekannten Stand der Technik darstellen und andererseits den Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung schildern
- Patentansprüche, in denen Sie festlegen, was neu an der Erfindung ist und wofür Sie konkret Patentschutz begehren
- Zeichnungen, wenn Sie Ihre Erfindung auch bildlich darstellen wollen
- Zusammenfassung (abstract)
- Erfinderbenennung
Wie Sie die Beschreibung erstellen und die Patentansprüche formulieren können, finden Sie im Merkblatt für Patentanmelder. Auf dieser Seite haben wir zusammengestellt, worauf Sie bei den Zeichnungen, der Zusammenfassung, der Erfinderbenennung und den Patentansprüchen besonders achten sollten.
Was Sie zu Zeichnungen wissen müssen
Mit Zeichnungen können Sie Ihre Erfindung auch bildlich darstellen. Ihre Anmeldung muss aber nur dann Zeichnungen enthalten, wenn Sie sich in der Beschreibung oder den Patentansprüchen darauf beziehen. Wenn Sie Zeichnungen einreichen, müssen Sie bestimmte Formvorschriften der Patentverordnung beachten, diese haben wir in Beispiel 1 und 2 dargestellt.
Beispiel 1
Falsch | Richtig |
---|---|
freihändige Zeichnung (A) | Technische Zeichnung mit Zeichengerät ausgeführt (A) |
fehlender Kontrast, vor allem bei Grauschattierungen (B) | ausreichender Kontrast oder Schraffierungen (B) |
Verwendung von Farben (C) | Linien und Beschriftung ausschließlich in schwarz (C) |
Beispiel 2
Falsch | Richtig |
---|---|
gemustertes oder dunkles Papier, Knicke oder Risse (A) | glattes, helles Papier (A) |
ineinander übergehende Abbildungen (B) | Abbildungen eindeutig voneinander getrennt (B) |
fehlende Mindestränder (C) | Mindestränder eingehalten (C) |
zu kleine Ziffern und Buchstaben (D) | Ziffern und Buchstaben mindestens 0,32 cm hoch (D) |
fehlende oder unvollständige Nummerierung (E) | fortlaufende Nummerierung der Abbildungen (E) |
fehlende oder unvollständige Bezugszeichen (F) | Bezugszeichen passend zu Beschreibung und Patentansprüchen (F) |
Wozu Sie die Zusammenfassung brauchen
Die Zusammenfassung dient der Information der Öffentlichkeit. Bei einer Patentrecherche können Sie so bestimmte technische Gebiete schnell sichten, ohne erst Beschreibung und Ansprüche lesen zu müssen. Inhaltlich soll die Zusammenfassung das technische Problem der Erfindung angeben und so klar abgefasst sein, dass Dritte die technische Aufgabe, ihre Lösung und die hauptsächlichen Verwendungsmöglichkeiten verstehen können.
Bitte beachten Sie, dass die Zusammenfassung nicht mehr als 1500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen soll. Für die Zusammenfassung ist nur ein begrenzter Bereich auf den Publikationen zu Ihrer Anmeldung vorgesehen. Ist der Text zu lang, wird er eventuell nicht vollständig dargestellt.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Erstellung der Zusammenfassung. Sie können die Zusammenfassung auch durch eine Zeichnung ergänzen; bitte beachten Sie dabei die folgenden Tipps:
Falsch | Richtig |
---|---|
mehrere Zeichnungen zur Zusammenfassung | nur eine Zeichnung zur Zusammenfassung |
Text und Zeichnung auf einem Blatt | Zeichnung und Text auf getrennten Blättern |
Zeichnung zum Stand der Technik | Zeichnung, die die Erfindung am deutlichsten kennzeichnet |
Wie Sie die Patentansprüche formulieren
Mit den Patentansprüchen legen Sie den Schutzumfang Ihres Patents fest. Daher sollten Sie die Ansprüche präzise formulieren und alle technischen Merkmale exakt angeben. Beispiele für Patentansprüche finden Sie am Ende des Merkblatts für Patentanmelder, in Patentdokumenten und im Merkblatt zur Abfassung von nach Merkmalen gegliederten Patentansprüchen. In der nächsten Tabelle können Sie nachlesen, worauf Sie beim Formulieren Ihrer Patentansprüche besonders achten sollten:
Falsch | Richtig |
---|---|
doppelt vergebene Anspruchsnummern, Ansprüche ohne Nummerierung, übersprungene Anspruchsnummern |
fortlaufende Nummerierung der Ansprüche mit arabischen Ziffern |
fehlerhafte Rückbezüge, zum Beispiel Anspruch 2: "Verfahren nach den Ansprüchen 3-5" In-sich-Bezüge, zum Beispiel Anspruch 2: "Verfahren nach Anspruch 2" |
stimmige Rückbezüge, zum Beispiel Anspruch 2 :"Verfahren nach Anspruch 1" Anspruch 3: "Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2" |
Was Sie zur Erfinderbenennung wissen müssen
Das Patentgesetz verpflichtet den Anmelder, spätestens bis zum Ablauf einer Frist von 15 Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag den oder die Erfinder anzugeben. Dazu ist das Formblatt Erfinderbenennung (P2792) (1,52 MB) zu verwenden.
Falsch | Richtig |
---|---|
unvollständige Erfinderangaben | vollständige Angabe aller Erfinder mit Name und Anschrift |
fehlende oder unvollständige Angabe der Rechtsübergänge von allen Erfindern auf den oder die Anmelder | schlüssige und vollständige Angabe der Rechtsübergänge (zum Beispiel durch Übertragung, aufgrund des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen) |
Antrag des Erfinders auf Nichtnennung: Eigenhändige Unterschrift des Erfinders fehlt |
Antrag des Erfinders auf Nichtnennung: Eigenhändige Unterschrift des Erfinders, der nicht genannt werden möchte, liegt vor |
Unterzeichnung nur mit Paraphe, Initialen oder Kürzel/fehlende Angabe der Funktion des Unterzeichnenden | charakteristische Unterschrift mit Funktion/Zeichnungsberechtigung des Unterzeichnenden (zum Beispiel Prokurist) |
fehlende Unterschrift eines Mitanmelders bei mehreren Anmeldern | Unterschriften aller Mitanmelder bei mehreren Anmeldern |
Bild: iStock.com/Altayb
Stand: 08.02.2023
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