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Das DPMA: für Juristinnen und Juristen ein Haus mit Vielfalt

Als Juristin oder Jurist erwarten Sie vielseitige, abwechslungsreiche und spannende Aufgaben im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), denn bei uns haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Bereiche kennenzulernen. Unsere über hundert Juristinnen und Juristen an den Standorten München und Jena arbeiten im gewerblichen Rechtsschutz, für die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), in der Rechtsabteilung, in den Stabsstellen oder in der zentralen Verwaltung (Haushalt, Organisation, Personal).

Unser Kerngeschäft: gewerblicher Rechtsschutz

Juristische Aufgaben im gewerblichen Rechtsschutz wahrnehmen heißt Kompetenz zeigen rund um unsere Schutzrechte. Als Juristin, als Jurist prüfen Sie in Markenverfahren angemeldete Marken auf deren Schutzfähigkeit (insbesondere im Rechtsbehelfsverfahren) und Widersprüche gegen eingetragene Marken. Sie wirken als Beisitzende in den Schutzrechtsverfahren mit – beispielsweise in Markenlöschungsverfahren oder Designnichtigkeitsverfahren – und übernehmen zudem die fachliche Betreuung von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Ausbildung zur Patentanwältin oder zum Patentanwalt. Sie wirken aktiv an der Umsetzung von Gesetzesreformen mit und beraten den Fachbereich in allen rechtlichen Fragen, auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

Im Patentbereich wirken Sie als rechtskundiges Mitglied gemäß § 26 Absatz 1 Patentgesetz (PatG) vor allem in Einspruchs- und Wiedereinsetzungsverfahren, in Verfahren zu ergänzenden Schutzzertifikaten und zur Verfahrenskostenhilfe sowie bei sonstigen An-gelegenheiten der Patentabteilung mit.

Sie nehmen Ihre Aufgaben in einem modernen Umfeld wahr, denn seit Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte arbeiten Sie in diesen Bereichen ausnahmslos elektronisch.

Eine wesentliche Aufgabe aller unserer Juristinnen und Juristen im gewerblichen Rechtsschutz ist die rechtliche Beratung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Schutzrechtsbereichen. So beantworten Sie allgemeine Fragen zu den Schutzrechtsverfahren, halten als Dozentin oder Dozent Kurse und Schulungen und erstellen Arbeitshilfen. Sie begleiten Gesetzgebungsverfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes und erstellen und überarbeiten Rechtsverordnungen sowie Richtlinien.

Hierfür stehen Sie in engem Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz sowie mit den interessierten Kreisen (zum Beispiel Patentanwaltskammer). Außerdem betreuen Sie Gerichtsverfahren, denen das DPMA beigetreten ist.

Nicht zuletzt vertreten Sie das DPMA auf internationaler Ebene. Sie bereiten die Verwaltungsrats- und Ausschusssitzungen der Europäischen Patentorganisation (EPO), die Sitzungen und Fachtagungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante vor und nehmen für das DPMA teil beziehungsweise vertreten die Interessen des DPMA. Auch koordinieren Sie die rechtliche Zusammenarbeit mit den anderen nationalen Ämtern, organisieren die Besuche ausländischer Delegationen und verhandeln Vereinbarungen mit diesen.

Nicht ohne Urheberschutz: die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz

Das DPMA übt die Aufsicht nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) aus. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, etwa die öffentliche Wiedergabe von Musik oder die Vervielfältigung von Texten, bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers. Diese Erlaubnis jeweils von jeder oder jedem Einzelnen einzuholen ist jedoch nahezu unmöglich, bedenkt man die vielfältigen und weit verbreiteten Möglichkeiten für die Nutzung geschützter Werke. So kennen Nutzerinnen und Nutzer dieser Werke im Zweifel den oder die Urheber nicht und diese wiederum haben in der Regel keine Kenntnis, wann und wo beispielsweise ihr Lied gespielt, ihr Text kopiert oder ihr Bild abgedruckt wird. Aus diesem Grund gibt es Verwertungsgesellschaften, die sich die Wahrnehmung der Rechte und die Geltendmachung von Ansprüchen der Kreativen zur Aufgabe gemacht haben und diese kollektiv wahrnehmen (zum Beispiel GEMA, VG Wort, GVL).

Derzeit haben 13 Verwertungsgesellschaften die dafür nach § 77 VGG erforderliche Erlaubnis. Jede Verwertungsgesellschaft handelt als Treuhänderin für ihre Berechtigten und hat, weil sie in der Regel auf einen bestimmten kreativen Bereich spezialisiert ist, regelmäßig eine Monopolstellung inne. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber alle Verwertungsgesellschaften der Aufsicht durch das DPMA unterstellt. Das DPMA besitzt ein umfassendes Auskunftsrecht sowie das Recht, an Gremiensitzungen der Verwertungsgesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Aufsicht teilzunehmen.

Als Juristin oder als Jurist in der Aufsicht nach dem VGG ist es Ihre Kernaufgabe, darauf zu achten und zu prüfen, ob die Verwertungsgesellschaften den Verpflichtungen des VGG ordnungsgemäß nachkommen. Dabei werden Sie von Amts wegen tätig. Sie nehmen allerdings auch Eingaben von Dritten zum Anlass, einen Sachverhalt zu prüfen. Das bedeutet, Sie prüfen die Bedingungen der Rechtewahrnehmung und der Verteilung der Einnahmen auf die Berechtigten und sehen sich die Nutzungsbedingungen an, die in Gesamtverträgen und Tarifen gegenüber den Rechtenutzern (Lizenznehmern) festgelegt sind. Sie kontrollieren außerdem, ob die Pflichten bei internationalen Kooperationen von Verwertungsgesellschaften und gebietsübergreifenden Rechteeinräumungen eingehalten werden.

Unerlässlich für Erfolg: Rechtsabteilung und zentrale Verwaltung

Garant für unseren Erfolg sind nicht zuletzt auch unsere Rechtsabteilung und die zentrale Verwaltung. Gerade als Behörde sind wir darauf angewiesen, dass unsere Organisationsabläufe tadellos funktionieren. Als Juristin, als Jurist finden Sie auch hier ein vielseitiges Betätigungsfeld vor: Insbesondere die "klassischen Verwaltungsaufgaben" in der Personalverwaltung, der Organisation, dem Haushalt und dem Inneren Dienst. Hier bearbeiten Sie sämtliche rechtlichen Fragestellungen, arbeiten mit den Fachbereichen zusammen und wirken in Projekten des DPMA mit.

Im Personalbereich bearbeiten Sie vor allem beamten-, tarif- und personalvertretungsrechtliche Fragestellungen und betreuen diese Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten - zum Teil in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. In der Rechtsabteilung erstellen Sie Vertragsmuster, unterstützen die Fachbereiche im Haus bei der Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen. Sie vertreten das DPMA bei Rechtsstreitigkeiten und erstellen Gutachten für die verschiedenen Fachbereiche unter anderem zu datenschutz-, schadensersatz- und strafrechtlichen Fragestellungen. Schließlich bearbeiten Sie Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen.

Wie Ihre Karriere beim DPMA beginnt

Ihre Ansprechpartnerin

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Endres (089 2195-1583) wenden.

Ihre Tätigkeit als Juristin oder Jurist starten Sie bei uns im höheren nichttechnischen Dienst und werden zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat ernannt (Besoldungsgruppe A 13). Das Einstiegsgehalt richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe und nach Ihren Erfahrungszeiten. Als Erfahrungszeiten können von Ihnen geleistete Zeiten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft angerechnet werden. Nach drei Jahren werden Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit und nach insgesamt vier Jahren werden Sie zur Oberregierungsrätin oder zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) ernannt. Danach stehen Ihnen noch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten offen, denn wir rekrutieren unser Führungspersonal aus unseren eigenen Reihen.

Was das DPMA sonst noch zu bieten hat

Stand: 08.01.2024