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Nachgefragt

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„Die Flexibilität, meine Arbeitszeit zu bestimmen und diese weitgehend selbstständig einteilen zu können, erlaubt es mir, meine berufliche Tätigkeit und meine Familie mit vier Kindern bestens in Einklang zu bringen. Aufgebaute Überstunden kann ich an zusätzlichen Gleittagen abbauen und somit auch die Ferienzeiten der Kinder gut abdecken.“

Juristinnen im Interview

Dr. Kathrin Tauber, juristische Beisitzerin in der Hauptabteilung "Patente"

DPMA:Wie lange sind Sie schon im DPMA tätig und in welcher Position?

Dr. Kathrin Tauber:Ich bin seit 1. März 2016 im DPMA tätig, zunächst als Referentin in der Patent- und Gebrauchsmusterverwaltung. Die Patent- und Gebrauchsmusterverwaltung verwaltet die elektronisch geführten Akten der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen sowie die der erteilten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster ein „Schutzrechtsleben“ lang. Seit September 2021 bin ich als juristische Beisitzerin in der Hauptabteilung "Patente" tätig.

DPMA:Was hat Sie dazu bewogen, sich beim DPMA zu bewerben?

KT:Das waren im Wesentlichen zwei Gründe: Mein Interesse am Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und mein Wunsch, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können.

DPMa:In welchem Bereich haben Sie gearbeitet, bevor Sie im DPMA angefangen haben? Sind Kenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für einen Einstieg im DPMA erforderlich?

KT:Ich habe seit meinem Berufseinstieg zuerst als Rechtsanwältin und später als Unternehmensjuristin auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes gearbeitet. Meine einschlägigen Rechtskenntnisse haben mir geholfen, den Einstieg im DPMA gut zu bewältigen. Da das DPMA auch viele Positionen für Juristinnen und Juristen in der allgemeinen Verwaltung (Haushalt, Organisation, Personal) ohne Schutzrechtsbezug anbietet, halte ich Kenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für einen Einstieg im DPMA für nicht erforderlich.

DPMa:Was muss eine Juristin oder ein Jurist für eine Tätigkeit im DPMA mitbringen?

KT:Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da das DPMA unterschiedliche juristische Tätigkeiten anbietet. Bei einigen Tätigkeitsprofilen im DPMA rückt die juristische Arbeit sogar weitgehend in den Hintergrund.
Neben der Freude am präzisen juristischen Arbeiten sind für eine Tätigkeit im DPMA aus meiner Sicht die Aufgeschlossenheit neue Aufgaben zu übernehmen, die Fähigkeit komplexe juristische Sachverhalte verständlich an fachfremde Kollegen zu kommunizieren sowie Teamfähigkeit und Kollegialität von Vorteil.

DPMA:Wie sieht Ihr typischer Arbeitsalltag aus?

KT:Mein Arbeitsalltag ist sehr vielfältig. Neben der juristischen Prüfung von Beschwerden im Bereich der Patent- und Gebrauchsmusterverwaltung liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Beratung der Patent- und Gebrauchsmusterverwaltung bei Rechtsfragen und im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung im Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Darüber hinaus wirke ich bei Gesetzesentwürfen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht sowie bei deren Umsetzung in meiner Abteilung mit und führe Lehrveranstaltungen im Patentrecht im Rahmen der Qualifizierung der Patentprüferinnen und Patentprüfer sowie der Sachbearbeiter meiner Abteilung durch.

DPMA:Was ist das Besondere an Ihrer Tätigkeit?

KT:Das Zusammenarbeiten mit Kollegen aus unterschiedlichen Bereichen. Am besten kann ich dies an einem Beispiel verdeutlichen. Da das DPMA bei der Digitalisierung sehr fortschrittlich ist, werden die Patent- und Gebrauchsmusterakten elektronisch bearbeitet. Eine Herausforderung hierbei ist es, neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung in die elektronische Akte einzupflegen und richtig in die Praxis umzusetzen. Damit diese Herausforderung gelingt, ist eine gute Zusammenarbeit und Abstimmung mit unseren Geschäftsstellen, Systemadministratoren, Patentprüfern und der Rechtsabteilung unabdingbar.

DPMA:Was schätzen Sie am DPMA als Arbeitgeber?

KT:Die unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven, Familienfreundlichkeit und gelebte Gleichberechtigung.

DPMA:Wie schaffen Sie es, Beruf, Familie und Freizeit zu vereinbaren?

KT:Die Flexibilität, meine Arbeitszeit zu bestimmen und diese weitgehend selbstständig einteilen zu können, erlaubt es mir, meine berufliche Tätigkeit und meine Familie mit vier Kindern bestens in Einklang zu bringen. Aufgebaute Überstunden kann ich an zusätzlichen Gleittagen abbauen und somit auch die Ferienzeiten der Kinder gut abdecken.

DPMA:Welche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet das DPMA?

KT:Nach meiner Beförderung zur Oberregierungsrätin nach vier Jahren Tätigkeit im DPMA kann ich mich auf eine Stelle als Referatsleiterin bewerben. Dem steht meine Teilzeittätigkeit nicht entgegen, da Führungspositionen im DPMA auch im Rahmen eines Jobsharing-Modells ausgeübt werden können.

Stand: 12.10.2021