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Workshop im DPMA: KI- und Robotik-Erfindungen schützen
Beim Thema „KI und Schutzrechte“ ist der Gesprächs- und Informationsbedarf ungebrochen groß. Am 15. April 2019 fand im DPMA erneut eine Veranstaltung zu diesem Thema statt: der Workshop „Intellectual Property Protection for Artificial Intelligence and Robotics“. Eingeladen hatten das DPMA, die Patentanwaltskanzlei Page, White & Farrer und RAILS (Robotics & AI Law Society).
Eröffnet wurde der Workshop (eigentlich eher ein Vortragsabend) von RAILS-Mitbegründer Prof. Dr. Christian Heinze vom Institut für Rechtsinformatik an der Universität Hannover. RAILS Ziel ist es, intelligente Systeme „von Anbeginn an mit einem Rechtsrahmen zu versehen, der u.a. technische Entwicklungen fördert und eine Teilhabe aller Akteure an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Digitalisierung eröffnet“. Gegründet wurde die interdisziplinäre Robotics & AI Law Society erst 2017, unter anderem von Zukunftspreisträger Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin.
Der Workshop bestand aus zwei längeren Referaten in englischer Sprache von Mitarbeitern von Page, White & Farrer: Virginia Driver, Tom Woodhouse und Olaf Ungerer sind erfahrene Patenanwälte. Sie setzten sich grundsätzlich mit den Anforderungen zum Schutz von softwarebasierten Erfindungen und technischen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und Robotik auseinander.
Wann löst eine KI-Anwendung ein technisches Problem?
Wer sich mit diesem Thema erstmals beschäftigt, hat viele Fragen. Darauf gaben die Referate kompetente Antworten. Etwa: Warum soll ich geistiges Eigentum überhaupt schützen lassen? Na klar: Um Wettbewerber davon abzuhalten, dieselbe Technologie zu bauen, zu nutzen oder zu verkaufen. Schutzrechte machen ein Unternehmen wertvoller, lassen sich als Marketing-Instrument verwenden, sind gut für Image und Außendarstellung und helfen so zum Beispiel bei der Personalgewinnung. Innovationen (besonders im Bereich KI!) sind teuer, aufwändig und arbeitsintensiv; sie sicher geschützt zu wissen, ermutigt zu Investitionen.
Die Vorträge gaben einen umfassenden Einblick in die bestehende Gesetzeslage und die Prüfungspraxis von DPMA und EPA beim Schutz von KI. Einige kritische Fragestellungen wurden besonders beleuchtet.
Zum Beispiel: Zu den Schutzvoraussetzungen gehört, dass die Erfindung ein technisches Problem löst. Wann genau aber löst eine Entwicklung ein Problem „technisch“ im Sinne der Patentfähigkeit? Zum Beispiel wenn ihre Implementierung einen technischen Effekt hat, so die Patentanwälte. Wenn sie ein System sicherer oder verlässlicher macht. Wenn sie die zu verarbeitende oder zu sendende Datenmenge verringert. Wenn sie die Geschwindigkeit bei Versand oder Verarbeitung von Daten verbessert. Oder wenn sie den Schwellenwert eines Betriebsparameters bestimmt, der eine bessere Nutzung eines Systems ermöglicht.
Diese und viele weitere Hinweise, wie aus Erfindungen wertvolle Schutzrechte werden können, gaben die Referenten den rund 90 Besuchern des Workshops. Fragen zu "KI und Schutzrechte" wird es jedoch weiterhin geben...
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Bilder: RAILS, DPMA
Stand: 17.09.2024
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