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Hinweis vom 19. Juli 2024

Keine Annahme von neuen Anträgen russischer Staatsangehöriger oder natürlicher Personen mit Wohnsitz in Russland oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen

Die Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist als Teil des 14. Sanktionspakets am 25. Juni 2024 in Kraft getreten.

Durch die Verordnung werden u.a. Beschränkungen für die Annahme von Anträgen auf Eintragung bestimmter Rechte des geistigen Eigentums in der Union durch russische Staatsangehörige, natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland und russische Unternehmen eingeführt. Das DPMA als Amt für geistiges Eigentum soll die Einreichung solcher Anträge nicht zulassen. Konkret bestimmt die Verordnung (EU) 833/2014 in Art. 5s Abs. 1, dass das DPMA neue Anträge auf Eintragung von Marken, Patenten, Designs, Gebrauchsmustern, geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, die von russischen Staatsangehörigen oder natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingereicht werden, nicht annimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Anträge gemeinsam mit einer oder mehreren nichtrussischen natürlichen oder juristischen Person(en) mit Wohnsitz bzw. Niederlassung außerhalb Russlands eingereicht werden. Das DPMA ist zudem gehalten, Anträge russischer Staatsangehöriger oder natürlicher Personen mit Wohnsitz in Russland, in Russland niedergelassener juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen während des Eintragungsverfahrens der genannten Rechte nicht anzunehmen.

Die Maßnahme gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz; sie gilt weiter nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land oder der Schweiz. Das DPMA ist daher gehalten, die erforderlichen Angaben von natürlichen Personen und Unternehmen anzufordern.

Über Verfahrensänderungen, die deshalb aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden, wird das DPMA informieren.

Stand: 19.07.2024