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Hinweis vom 7. Februar 2024

Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway (PPH)" zwischen dem deutschen und dem chinesischen Patentamt verlängert

Seit dem 23. Januar 2012 können Patentanmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bei der Nationalbehörde für geistiges Eigentum der VR China (CNIPA) die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Das DPMA und die CNIPA haben die Laufzeit des Pilotprojekts „Patent Prosecution Highway (PPH)“ um drei Jahre bis zum 22. Januar 2027 verlängert.

Das PPH ermöglicht es Patentanmeldern, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sobald das Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet. Das DPMA führt dann auf Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramtes eine eigenständige Recherche durch. Für Patentanmelder ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Ämter ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen können und so die Recherche nach dem Stand der Technik möglicherweise noch erweitert wird.

Das DPMA blickt auf eine langjährige und enge Zusammenarbeit mit der CNIPA zurück. Neben der bilateralen PPH-Vereinbarung mit der CNIPA beteiligt sich das DPMA am Globalen PPH-Pilotprojekt, dem insgesamt 27 Ämter angehören.

Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit der CNIPA finden Sie hier.

Stand: 14.10.2024