Inhalt

Internationale Zusammenarbeit

Weltkugel aus Puzzle-Teilen

Weltweit immer stärker vernetzt

Im Zeitalter der Globalisierung setzt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, die sich dem Schutz des geistigen Eigentums widmen.

Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf

Die externer Link WIPO (World Intellectual Property Organization) ist eine Sonderorganisation im System der Vereinten Nationen und Verwalterin einer Vielzahl weltweiter Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, der derzeit externer Link 193 Mitgliedsstaaten angehören. Die Institutionen für geistiges Eigentum weltweit finden Sie im Directory of Intellectual Property Offices der WIPO. Das DPMA beteiligt sich aktiv an Entscheidungsprozessen sowie an Harmonisierungs- und Nominierungsvorhaben der verschiedenen Gremien der WIPO.

Zu den wichtigsten von der WIPO verwalteten Verträgen gehören:

Der Patent Cooperation Treaty

Nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) ist es möglich, mit nur einer internationalen Anmeldung Patentschutz in bis zu externer Link PDF-Datei 158 Staaten zu erlangen, ohne in diesen Staaten separate Anmeldungen einreichen zu müssen. Der Schutz nach dem PCT gilt nur in jenen Vertragsstaaten, die in der internationalen Anmeldung benannt werden. Näheres finden Sie auf der Seite Patentschutz im Ausland - internationale Patentanmeldungen.

Madrider System zur internationalen Registrierung von Marken

Das Madrider System beruht auf zwei vertraglichen Übereinkünften, dem "Madrider Markenabkommen" (MMA) und dem "Protokoll zum Madrider Markenabkommen" (PMMA). Insgesamt sind derzeit externer Link 115 Staaten beziehungsweise regionale Zusammenschlüsse - wie auch die Europäische Union - Vertragsparteien des MMA und/oder des PMMA. Das Madrider System eröffnet Anmeldern bzw. Markeninhabern den Schutz ihrer sogenannten "Basismarke" im Wege der internationalen Registrierung auf andere Vertagsstaaten auszudehnen. Näheres finden Sie auf der Seite Markenschutz im Ausland.

Haager Musterabkommen

Nach dem "Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle" (HMA) ist es möglich, ein Design in ein internationales Register eintragen zu lassen. Das Haager Musterabkommen umfasst verschiedene Verträge (Haager Akte, Genfer Akte), denen einzelne Länder, aber auch die Europäische Union beigetreten sind. Der Schutz gilt nur in den Mitgliedstaaten, die in der Anmeldung benannt werden. Näheres finden Sie auf der Seite Designschutz im Ausland.

WIPO Lex - eine kostenlose globale Datenbank mit Gesetzen und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums

externer Link WIPO Lex ist eine kostenlose Online-Datenbank, die Sie auf der Internetseite der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) finden. Sie bietet Zugang zu den von der WIPO verwalteten internationalen Verträgen, zu weiteren Verträgen zum Schutz geistigen Eigentums und zu Gesetzen und Vorschriften der Mitgliedsstaaten der WIPO, der Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation. (Das DPMA selbst stellt hier keine Daten zur Verfügung).

WIPO Lex kurz zusammengefasst:

  • kostenloser und einfacher Zugang (keine Anmeldung) zur Datenbank mit Rechtstexten auf der Internetseite der WIPO
  • umfassende, akkurate und fortlaufend aktualisierte Sammlung von Rechtsdokumenten
  • intuitive und benutzerfreundliche mehrsprachige Benutzeroberfläche mit Kontextinformationen und rechtlichen Hinweisen zu den Dokumenten
  • ein Großteil der Dokumente ist nicht nur in den jeweiligen Landessprachen verfügbar, sondern wurde auch in die Sprachen der Benutzeroberfläche übersetzt
  • die Datenbank enthält seltene, bisher nicht übersetzte Dokumente sowie ältere Ausgaben von Verträgen, Gesetzen und Verordnungen
  • eine Volltextsuche ist verfügbar

Kooperation mit nationalen Patentämtern

Patentschriften aus Japan

Das DPMA arbeitet mit zahlreichen nationalen Patentämtern zusammen. Dabei bietet nicht nur der Erfahrungsaustausch auf Leitungs- und Arbeitsebene eine wertvolle Bereicherung. Durch die Partnerschaftsabkommen mit den Kooperationspartnern ist das DPMA auch an der Weiterentwicklung nationaler und internationaler Strukturen unmittelbar beteiligt.

Beispielsweise begann die Zusammenarbeit des DPMA mit der Nationalen Behörde für geistiges Eigentum von China (CNIPA) bereits im Jahr 1982. Das DPMA bot in den Anfangsjahren zahlreiche Schulungen und Unterstützung wie etwa bei der Erarbeitung des Patentgesetzes, bei der Ausbildung von Patentprüferinnen und Patentprüfern und dem Aufbau der Informationstechnik an. Zwischenzeitlich umfasst die Kooperation zahlreiche Projekte, wie beispielsweise den Patent Prosecution Highway (PPH) zur beschleunigten Prüfung von Patentanmeldungen.

Globaler Patent Prosecution Highway

Der Globale Patent Prosecution Highway (GPPH) ist ein multilaterales Pilotprojekt, an dem sich alle nationalen und regionalen Patentämter beteiligen können. Zweck des multilateralen GPPH ist die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen durch den Austausch und die gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen.

Das DPMA ist dem GPPH zum 6. Juli 2015 beigetreten. Mittlerweile nehmen 27 Patentbehörden weltweit daran teil. Das Globale PPH-Pilotprojekt ersetzt die bisherigen bilateralen PPH-Vereinbarungen (Patent Prosecution Highway) des DPMA, mit Ausnahme des PPH mit der Nationalbehörde für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (CNIPA). Diese bilaterale Vereinbarung wird auch zukünftig fortgeführt, weil das CNIPA nicht am GPPH teilnimmt. Näheres finden Sie auf der Seite Patentschutz im Ausland - PPH.

nach oben

Bild 1: iStock.com/BrianAJackson, Bild 2: DPMA

Stand: 22.10.2024