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Hinweise zu Überweisungen aus dem Ausland
Dauer der Überweisung einplanen
Wenn Sie Ihre Gebühren bei einer Bank außerhalb des SEPA-Raumes bezahlen, klären Sie bitte im Vorfeld ab, wie viel zeitlichen Vorlauf die Überweisung benötigt, um rechtzeitig beim DPMA einzugehen. Bei verspätetem Eingang der Gebührenzahlung erlöschen Ihre Schutzrechte. Der Einzahlungstag ist daher von entscheidender Bedeutung.
Transferkosten bei Auslandsüberweisungen beachten
Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der überwiesenen Summe abziehen. Die Folge ist möglicherweise, dass Ihre Gebühren beim DPMA nicht in vollständiger Höhe eingehen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit Ihrer Bank abzuklären, dass sämtliche anfallenden Transferkosten von Ihnen separat übernommen und nicht etwa von der zu überweisenden Summe abgezogen werden.
Wenn die anfallenden Gebühren nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beim DPMA eingehen, gilt Ihr Schutzrechtsantrag oder Ihre Anmeldung nach den Bestimmungen des Gesetzes als zurückgenommen.
Kontoangaben bei Überweisung aus Ländern außerhalb des SEPA-Raumes
- Empfänger: Bundeskasse/DPMA
- IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
- BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
- Bankbezeichnung: BBk München
Zusätzliche Angaben bei Überweisung aus dem Ausland (falls verlangt):
Anschrift der Bank
Deutsche Bundesbank
Filiale München
Leopoldstraße 234
80807 München
Anschrift des Empfängers
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Stand: 25.06.2024
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