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Kurzanleitung zum Lastschrifteinzug

Dauereinzug empfehlenswert

Das Lastschrift-Verfahren mit gültiger Dauereinzugsermächtigung und Mandat für mehrmalige Zahlungen bietet einen großen Vorteil: Fällige Schutzrechtgebühren können automatisch fristgerecht eingezogen werden. So sinkt die Gefahr, Schutzrechte wegen versäumter oder verspäteter Zahlung zu verlieren.

  • Für Zahlungen mittels Lastschriftverfahren benötigen Sie zwei Formulare des DPMA:
  • Ihre individuelle Mandatsreferenznummer erhalten Sie beim Herunterladen des SEPA-Basis-Lastschriftmandatformulars Formular A 9530 von unserer Internetseite automatisch zugewiesen. Sie wird beim Download bereits auf dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat eingetragen.
  • Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat muss als Pflichtangaben enthalten:
    • die Gläubiger-Identifikationsnummer des Bundes/DPMA (diese ist auf dem Formular ebenfalls bereits automatisch eingetragen)
    • Name und Anschrift des SEPA-Basis-Lastschriftmandatsgebers (= des Einzahlenden)
    • die Bankverbindung (BIC und IBAN des Kontos, von dem eingezogen werden soll)
  • Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat-Formular muss handschriftlich unterschrieben im Original beim DPMA eingereicht werden.
    • Zur Wahrung des Einzahlungstages ist es aber ausreichend, wenn Sie uns Ihr SEPA-Basis-Lastschriftmandat zunächst per Fax vorab einreichen und das handschriftlich unterschriebene Original innerhalb eines Monats nach Eingang des Faxes im DPMA nachreichen.
    • Geht das Original jedoch erst nach Ablauf eines Monats nach Eingang des Faxes im DPMA ein, gilt dieser spätere Tag als Einzahlungstag (mit möglichen Konsequenzen für die Gültigkeit Ihrer Schutzrechte).
  • Bei jeder Zahlung ist unbedingt ein Verwendungszweck anzugeben, damit das DPMA sie zuordnen kann. Erst durch die Mitteilung des Verwendungszwecks eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats wird die Zuordnung zwischen Mandat und Schutzrecht, Aktenzeichen, Kassenzeichen oder Rechnungen hergestellt. Nur wenn im DPMA das Mandat und die Angaben zum Verwendungszweck vorliegen, kann der Einzug vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Verwendungszweck-Formblatt A 9532.
  • Auf dem Vordruck "Angaben zum Verwendungszweck" (Formular A 9532) werden folgende Angaben benötigt:
    • Mandatsreferenznummer (siehe Lastschriftmandat-Formular)
    • amtliches Aktenzeichen
    • Gebührennummer (wenn bekannt - siehe pdf-Datei Kostenmerkblatt)
    • Zahlungsbetrag
  • Die Angaben zum Verwendungszweck können gemeinsam mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat oder, wenn bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat vorliegt, separat im Nachgang (unter Nennung der Mandatsreferenznummer) übermittelt werden.
  • Liegt dem DPMA bereits Ihr gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat vor, müssen Sie später nicht für jeden weiteren Verwendungszweck extra ein neues Lastschriftmandat erteilen.

Weitere Hinweise finden Sie in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen".


Mehrmalige Einzüge

Das Lastschriftmandat kann für ein- oder mehrmalige Einzüge verwendet werden. Es ist ratsam, ein Mandat für "Mehrmalige Zahlungen" zu erteilen:

  • Sie können dann ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für mehrere Schutzrechtsgebühren, Rechnungen oder weitere Zahlungsvorgänge verwenden (auch mit verschiedenen Akten- bzw. Kassenzeichen). Es genügt, bei allen nachfolgenden Zahlungen die Angaben zum Verwendungszweck unter Bezugnahme auf dieses gültige Mandat einzureichen.
  • Nur wenn Sie das Mandat für "Mehrmalige Zahlungen" erteilen, ist eine Verwendung zum Dauer-Einzug möglich.
  • Durch den automatischen Einzug zukünftig fällig werdender Gebühren durch das DPMA verringern Sie das Risiko, Fristen für Gebührenzahlungen zu versäumen und so Ihre Schutzrechte zu gefährden.
  • Nur wenn ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für mehrmalige Zahlungen erteilt wurde, behält es seine Gültigkeit, wenn es innerhalb von 36 Monaten nach Ausgabe weiterhin für Lastschrifteinzüge benutzt wird. Jede neuerliche Nutzung verlängert die Gültigkeitsdauer entsprechend.

Als Zahlungspflichtiger können Sie Änderungen von Name, Anschrift und/oder Bankverbindung im SEPA-Basis-Lastschriftmandat schriftlich (z.B. durch Post oder Telefax) anzeigen.


Kontakt & Fragen

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Dann werfen Sie bitte einen Blick auf unsere Übersicht der häufig gestellten Fragen und Antworten.

Sie können auch gerne telefonisch mit uns in Kontakt treten oder uns eine E-Mail schreiben.

  • Bei speziellen Fragen zum Lastschriftverfahren oder Zahlungsverkehr hilft Ihnen unsere Hotline unter Telefon 089 2195-4500.
  • Anfragen zum Zahlungsverkehr können Sie per E-Mail senden an: zahlungsverkehr@dpma.de
  • Für allgemeine Fragen zum Thema Gebühren und Zahlungsverkehr können Sie sich gerne an unseren Zentralen Kundenservice (Telefon 089 2195-1000) wenden.

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Stand: 25.06.2024