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Schneller zum Patent: Pilotprojekt "Patent Prosecution Highway" zwischen deutschem und britischem Patentamt
Pressemitteilung vom 1. März 2012
München. Patentanmelder können ab heute bei den deutschen und britischen Patentbehörden die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Die Vereinbarung zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter am 16. Dezember 2011 in München unterzeichnet.
"Mit diesem Pilotprojekt zum PPH haben wir erstmals die Zusammenarbeit bei der beschleunigten Prüfung mit einem europäischen Partner vereinbart." sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), heute in München. "Damit intensivieren wir nicht nur unsere Kooperation mit dem britischen Patentamt, sondern wir unterstützen auch den Innovationsstandort Europa."
Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung ist, dass eine Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits angemeldet und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde. Die Ämter tauschen in diesem Fall ihre Arbeits- und Rechercheergebnisse aus und können sie gegenseitig nutzen. Durch die mögliche gegenseitige Nutzung erweitern sich die Recherchemöglichkeiten nach dem Stand der Technik, so dass die Qualität der Prüfung noch weiter steigt. Weder das DPMA noch das Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs (UKIPO) sind dabei an die Entscheidungen der anderen Behörde gebunden.
Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem UKIPO finden Sie in Kürze unter /patente/schutz/schutz_ausland/gpph/index.html.
Das PPH-Pilotprojekt hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option der Verlängerung.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte. Weitere Informationen zum DPMA finden Sie unter https://www.dpma.de.
Stand: 05.11.2024
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