Inhalt
Informationen zu den Laufbahnvoraussetzungen für den gehobenen Dienst im IT-Bereich
Regelfall:
Ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium
- im Bereich Informatik oder
- einem anderen informatiknahen Studiengang.
jeweils in Verbindung mit einer eineinhalbjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit im Anschluss an den Studienabschluss.
Ausnahmen:
1. Studiengänge
Es sind auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu den Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Welche Studiengänge dies sind, finden Sie in der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung.
In diesem Fall müssen Sie zudem gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie durch einschlägige hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, nachweisen.
2. Studiengang im Bereich Betriebswirtschaftslehre
Sofern im Ausschreibungstext auch ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaftslehre zugelassen ist, sind zudem auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes ermöglichen. Welche dies sind, finden Sie ebenfalls in der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung.
In diesem Fall müssen Sie zudem gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie durch einschlägige hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, nachweisen.
3. Dauer der einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit nach Studienabschluss
Sollte Ihre Berufserfahrung weniger als eineinhalb Jahre betragen, ist eine Einstellung grundsätzlich auch möglich. Die Einstellung erfolgt in diesem Fall im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dennoch möglich.
Stand: 06.06.2023
Soziale Medien