Inhalt
Informationen zu den Laufbahnvoraussetzungen für den höheren Dienst im IT-Bereich
Regelfall:
Ein mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenes Hochschulstudium
- im Bereich Informatik oder
- einem anderen informatiknahen Studiengang
jeweils in Verbindung mit einer zweieinhalbjährigen einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit im Anschluss an den Studienabschluss.
Ausnahmen:
1. Studiengang im Bereich Informatik
Es sind auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu den Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes oder des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen. Welche Studiengänge dies sind, finden Sie in der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung. In diesem Fall müssen Sie zudem gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie durch einschlägige hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, nachweisen.
2. Studiengang im Bereich Betriebswirtschaftslehre
Sofern im Ausschreibungstext auch ein mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaftslehre zugelassen ist, sind zudem auch Studiengänge zulässig, die den Zugang zu der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes ermöglicht. Welche dies sind, finden Sie ebenfalls in der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung.
In diesem Fall müssen Sie zudem gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie durch einschlägige hauptberufliche Tätigkeit erworben haben, nachweisen.
3. Dauer der einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit nach Studienabschluss
Sollte Ihre Berufserfahrung weniger als zweieinhalb Jahre betragen, ist eine Einstellung grundsätzlich auch möglich. Die Einstellung erfolgt in diesem Fall im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dennoch möglich.
4. Studienabschluss (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe a BBG i.V.m. § 23 Abs. 5 BLV)
Alternativ zu einem mit Master oder Diplom (Univ.) abgeschlossenene Hochschulstudium können Sie sich auch mit einem Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenen Hochschulstudium bewerben.
Dies gilt allerdings nur für Studiengänge, die den Zugang zu den Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes oder des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes ermöglichen.
Trifft dieser Fall auf Sie zu, benötigen Sie zusätzlich zu den bereits geforderten zweieinhalb Jahren einschlägige hauptberufliche Berufserfahrung weitere zweieinhalb Jahre einschlägige hauptberufliche Berufserfahrung.
Stand: 14.10.2022
Soziale Medien