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Informationen zur Staatsangehörigkeit

Gemäß § 7 Abs. 1 BBG wird für die Verbeamtung eine der folgenden Staatsangehörigkeiten vorausgesetzt:

1. die deutsche Staatsangehörigkeit
2. die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU)
3. die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
4. die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikation eingeräumt haben.

Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, freuen wir uns ebenfalls über Ihre Bewerbung! In diesem Fall ist eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich.

Stand: 11.12.2021