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Bewerbung beim DPMA


a) Umfang der Datenverarbeitung, Quellen der Daten

Wir verarbeiten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens die personenbezogenen Daten, die wir entweder von Ihnen erhalten (z. B. Kontaktdaten, Daten aus Bewerbungsschreiben, ggf. Bewerbungsformular, Lebenslauf, Zeugnissen, amtlichen Dokumenten usw.), oder von Dritten auf Ihre Veranlassung hin erhalten. Zu den personenbezogenen Daten, die wir ggf. von Dritten auf Ihre Veranlassung hin erhalten, zählen Daten aus einem amtlichen Führungszeugnis, das uns ggf. auf Ihren Antrag hin vom Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 -103, 53113 Bonn (Datenschutzbeauftragter: datenschutzbeauftragter@bfj.bund.de) übermittelt wird, Daten aus einem amtsärztlichen Zeugnis, das uns ggf. von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt übermittelt wird, sowie ggf. von Ihrem bisherigen Dienstherrn zu übermittelnde Daten aus Ihrer Personalakte, sofern Sie bereits vorher im öffentlichen Dienst tätig waren und Sie Ihre Einwilligung zur Einsichtnahme erklärt haben.

b) Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zweck der Prüfung Ihrer Eignung und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder Praktikum, so werden die Daten in die Personalakte überführt.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG und § 106 BBG. Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitgeteilt oder angefordert werden (z. B. Gesundheitsdaten (wie Schwerbehinderteneigenschaft, Amtsärztliches Zeugnis vom Gesundheitsamt) oder Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen (wie Daten aus dem Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue), ist Rechtsgrundlage zudem Art. 9 Abs. 2 lit. b, lit. g und/oder lit. h DSGVO. Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein amtliches Führungszeugnis angefordert wird, so erfolgt die Verarbeitung der dort enthaltenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG i.V.m. Art. 10 DSGVO. Soweit wir mit Ihrer Einwilligung Ihre Personalakte aus einer vorherigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst heranziehen, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Art. 6 Abs. 1 lit.a DSGVO.

c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Innerhalb des DPMA erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens betraut sind. Bei Einstellungen im höheren Dienst werden Ihre Daten zudem im Einzelfall an das Bundesministerium der Justiz weitergegeben.

Für die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens nach §§ 75, 76 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) werden die personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens an die zuständige Personalvertretung (Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Justiz, Gesamtpersonalrat DPMA, Örtlicher Personalrat DPMA München, Örtlicher Personalrat DPMA Jena) übermittelt.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte nehmen Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen.

Ggf. setzen wir streng weisungsgebundene Dienstleister ein, die uns insbesondere in den Bereichen IT oder der Archivierung und Vernichtung von Dokumenten unterstützen und mit denen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurden bzw. werden.

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d) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens.

Endet das Bewerbungsverfahren mit einer Absage, so werden die personenbezogenen Daten spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung im Einzelfall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen über diesen Zeitraum hinaus erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen eine längere Speicherungsdauer erfordern.

Kommt es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder Praktikum, so werden die Daten in die Personalakte überführt und dort weiter verarbeitet.

e) Rechte der betroffenen Person

Informationen zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter Rechte der betroffenen Person.

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Stand: 09.10.2024