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Halloween und die Schutzrechte
Patente des Grauens
Neben Weihnachten und Ostern prägt mittlerweile ein dritter Feiertag die saisonalen Angebote in den Geschäften: Halloween. Hierzulande durchaus umstritten und oft geschmäht als „Import-Brauchtum“, hat sich das Grusel-Fest dennoch als feste Größe im Kalender und Einzelhandel etabliert – bei weiter steigender Beliebtheit. Kurz: Halloween, diese gruftige Gaudi, ist mit seinen Grusel-Gimmicks und finsteren Verkleidungen weltweit ein Millionengeschäft. Da liegt es auf der Hand, dass gewerbliche Schutzrechte gefragt sind!
Keltisch-christliches Traditionsgemisch
Jeder weiß, dass Halloween etwas mit Kürbissen und Geistern zu tun hat. Aber was hat es genau mit dem Fest auf sich, wo kommt es her?
Eine Wurzel des Brauches liegt vermutlich im keltischen Totenfest zu Ehren des Gottes Samhain Ende Oktober. Bei den Kelten begann das neue Jahr im November, daher verschmolzen bei ihnen möglicherweise Totengedenken und Neujahrsfest. Eine andere Wurzel bildet das katholische Fest zu Ehren aller heiligen Märtyrer, das sich zu Beginn des 7. Jahrhunderts etablierte. Ursprünglich im Mai gefeiert, wurde der Allerheiligentag 835 vom Papst verbindlich auf den 1. November gelegt.
In Irland verschmolzen dann alte keltische mit neuen christlichen Traditionen: Am Vorabend des „All Saints' Day“ (oder „All Hallows' Day“) wurde „All Hallows' Evening“ oder kurz „Hallows E'en“ gefeiert. Die irischen Katholiken behielten diesen Brauch in Abgrenzung zu den protestantisch-anglikanischen englischen Besatzern bei, die am 31. Oktober den Reformationstag feiern.
Von Irland aus um die Welt
Die zahllosen Iren, die im 19. Jahrhundert in die Vereinigten Staaten auswanderten, brachten das Halloween-Brauchtum mit in die Neue Welt, wo es dann schnell populär wurde. Spätestens ab den 1990er Jahren wurde Halloween dann auch in Europa immer beliebter – nicht zuletzt dank interessierter Unternehmen, die sich neue Märkte für Halloween-Produkte erschließen wollten. Ein „importierter“ Brauch ist das Fest in Europa also eigentlich nicht, eher ein Re-Import.
Es gibt eine Fülle von Patenten mit Halloween-Bezug. Die meisten stammen traditionell aus den USA, wo das Fest seit langem große Bedeutung hat. Mit der zunehmenden globalen Bekanntheit des Festes steigen aber auch die Anmeldungen aus anderen Ländern.
Süßes oder Saures!
Ein typisches Halloween-Patent ist beispielsweise CA1246037A („Lantern candy carrier“): eine batteriebetriebene Laterne, die von einem Kind zum Sammeln von Leckereien verwendet werden kann. Die Laterne hat die Gestalt eines klassischen Halloween-Kürbis´ mit ausgeschnittener Grimasse (im Englischen „Jack O’Lantern“ genannt). Damit kann das Kind besser sehen und gesehen werden, wenn es im Dunkeln von Tür zu Tür geht und mit dem Ruf „Trick or treat!“ (deutsch: „Süßes oder Saures!“) Naschzeug einfordert. Natürlich kann die Laterne auch einfach zur Dekoration benutzt werden.
Ähnliche Lampen werden seit Jahrzehnten immer mal wieder modifiziert und angemeldet, siehe zum Beispiel US3250910A von 1963: ein künstlicher, von innen beleuchteter Kürbis, der janusköpfig zwei Gruselfratzen zeigt.
Kürbis-Kralle
Kürbisse gehören zu Halloween wie der Hase zu Ostern. Der populärste Brauch ist, einen Kürbis auszuhöhlen, eine Fratze hinein zu schnitzen und ein Licht darin zu platzieren. Aus dem Fruchtfleisch lässt sich gut eine Suppe kochen. Aber wer schon mal einen Kürbis ausgehöhlt hat, weiß, wie mühsam das ist. US20210161225Al (3,99 MB) hat einen guten Vorschlag für ein Hilfsmittel: einen "Scraper glove", also einen Handschuh mit Krallen, mit dem man das Fruchtfleisch und die Kerne aus dem Kürbis herauskratzen kann. Der Handschuh sieht allerdings selbst so gruselig aus, dass er durchaus als Teil einer Halloween-Verkleidung durchgehen könnte…
Zweckmäßig ist die einfache Tasche mit typischer Dekoration US258205S, in die wohl mehr Süßigkeiten passen, als den Kindern gut tut…
Manchmal sind aber auch die Süßigkeiten selbst gruselig: WO2004/028264A1 ist „eine anatomisch korrekte Bonbonneuheit, hergestellt aus einer äußeren Schicht aus Süßwarenmaterial, die die Haut und das Fleisch eines anatomisch korrekten menschlichen Körperteils darstellt, und einer inneren Schicht aus hartem Bonbonmaterial, die das Skelett desselben anatomisch korrekten menschlichen Körperteils darstellt.“
Halloween & Schutzrechte
Beispiele
Tanzende Geister im Vorgarten
Dekorationselemente gehören in der Halloween-Saison zu jedem amerikanischen Vorgarten. Wie man diese miteinander vernetzt, zeigt CA3021652A1 („System and method for controlling animated props“): Es sieht vor, diverse Halloween-Requisiten mit einer Fernsteuerung zu kontrollieren. „Jeder der Fernbedienungsempfänger wird über einen Aktivierungsport der Halloween-Requisite, z.B. einen Try-me- oder Step-Pad-Port, mit der Halloween-Requisite verbunden.“ Wenn sich also plötzlich in einem Vorgarten zauselige Zombies oder gruselige Geister bewegen, dann steckt vermutlich dieses Patent dahinter.
Derzeit ist zwar eigentlich Energiesparen angesagt, aber wer sein ganzes Haus saisonal dekorieren möchte, dem sei dieses „Illuminating decoration device“ vorgeschlagen: US11293605Bl (1,37 MB) schlägt eine Lichterkette in Form eines Spinnennetzes oder Pentagramms vor, die sich über ein Hausdach spannen lässt.
Dazu passt ein spilleriger, trostloser künstlicher Baum („Artificial tree in deciduous style for celebrating Halloween“, GB2590536 (1,22 MB)), der über zwei Meter hoch ist und sich mit den typischen Halloween-Artefakten schmücken lässt – ein Anti-Weihnachtsbaum gewissermaßen.
Lieber Vampir oder Skelett?
Ein einfaches, aber sehr effektvolles Design schlägt US332420S vor. Es braucht nicht mehr als einen Luftballon und einen Kleiderbügel, um ein Tuch mit Skelett-Dekoration schaurig schweben zu lassen. Das Design lässt sich variieren, etwa mit einem Vampir ( US332761S) oder einem verspult dreinblickenden Geist ( US333281S). Mit letzterem verwandt scheint das Design der „Halloween novelty“ ( US419910S) zu sein, eine sauertöpfisch-teigige Visage (siehe Bildergalerie).
Weitere typische Halloween-Designs sind der (vergleichsweise freundlich dreinblickende) „künstliche Baum“ US430817S oder die Totenkopf-Leuchte US480984S.
Künstlicher Kürbis
Ein normaler Kürbis, den man aushöhlt und mit einer eingeschnittenen Fratze versieht, hat den Nachteil, recht rasch zu vergammeln. US5811160 („Carvable artifical pumpkin“) hat die Lösung: Der Körper wird aus Polyurethan geformt und dann „mit einer elastomeren Beschichtung, wie z.B. einem Acrylmaterial, das als Flüssigkeit aufgetragen wird, beschichtet“. Dieser künstliche Kürbis soll schnitzfähig sein und kann nach Belieben verziert und beleuchtet werden.
Halloween & Schutzrechte: Mehr Beispiele
Saisonal austauschbare Deko
Weil es von Halloween ja nicht mehr weit bis Weihnachten ist, sieht US5911501A („Home decoration system“, 1999) austauschbare Elemente vor:
„Ein dekoratives Beleuchtungssystem verwendet eine Vielzahl von Figuren, in der Regel eine Familie von Figuren, die für einen bestimmten Feiertag geeignet sind, wie z.B.: Kürbislaterne, Geister, Hexen, schwarze Katzen, Skelette, usw. für Halloween oder den Weihnachtsmann, Kerzen, Zuckerstangen, Rentiere, usw. für Weihnachten. (…) Eine Adapter-Montageplatte ermöglicht den Austausch der Figuren in Halterungen an Pfosten in einem permanenten Bodenbeleuchtungssystem.“
Maliziöse Masken
Halloween hat Züge eines düsteren Karnevals, daher sind Masken ein beliebtes Anmeldungsgebiet:
US6035447A ist „eine Halloween-Maske mit Blitzgerät“, die nicht nur „die anziehende Wirkung der Maske“, sondern auch „die Sicherheit des Trägers“ erhöhen soll, indem sie die „Aufmerksamkeit und das Bewusstsein der Fahrzeugführer in der Nähe des Trägers weckt“. Das sollte gelingen – vor dieser Maske ergreift jeder Autofahrer die Flucht!
"Projection-based decorative lamp" (US1208526981B) ist eine der vielen Ideen zum Thema "Leuchtender Kürbis". In diesem Fall mit einer durchscheinenden Plastikhülle, in die eine Projektionslampe eingesetzt wird. Mittels licht-Schatten-Spiel bewegt sich das saisontypische grimmige Grinsen des Kürbisgesichts.
"Lebensechter" Geist
Die Mehrheit der Halloween-Patente kommt nach wie vor aus englischsprachigen Ländern (mittlerweile häufig auch aus Fernost), aber auch in Deutschland gibt es vermehrt Anmeldungen. Dazu gehört „Aufblasbares Modell mit Lichteffekt“ ( DE202022100523U1 (1,95 MB)), das in verschiedenen Ausführungen angeboten werden soll, unter anderem als „Weißer Geist“, der auch mit einem „Flammensimulationsdekorbereich“ versehen werden kann. Dieser könne dazu beitragen – Achtung! – „das aufblasbare Modell "Weißer Geist" lebensecht, interessanter und einfacher zu machen, die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich zu ziehen.“ Wo man einen lebenden Geist finden und die „Lebensechtheit“ der Erfindung überprüfen kann, verrät der Autor leider nicht.
Der große Tag des Kürbis
Man sieht: Der (re-)importierte Brauch Halloween inspiriert nicht nur Kinder und Geschäftemacher, sondern auch die Erfinder.
Zu den Profiteuren gehören übrigens auch die Landwirte: Kürbisbauern haben ihre Anbaufläche in Deutschland in den vergangenen Jahren verdreifacht (2008: 1640 Hektar, 2021: 4841 Hektar). 2023 wurden deutschlandweit rund 101.733 Tonnen Speisekürbisse geerntet. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 waren es noch 41.068 Tonnen. Damit hat sich die Menge der geernteten Kürbisse in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt! Viele davon zierten dann als ausgehöhlte, kerzenbeleuchtete „Jack O‘ Lantern“ Fenster und Türen in den finsteren Herbstnächten.
Fröhliches Gruseln allerseits!
Text: Dr. Jan Björn Potthast; Bilder: DEPATISnet, DPMAregister, JB Potthast/DPMA
Stand: 17.10.2024
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