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Hinweis vom 15. Oktober 2020
auf die Europäische Zusammenarbeit im Markenrecht - Harmonisierung der Spruchpraxis in Bezug auf die rechtserhaltende Benutzung einer Marke in einer anderen als der eingetragenen Form
Im Rahmen der sogenannten Konvergenzprogramme unternehmen die Markenämter der EU-Mitgliedstaaten und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits seit 2012 erhebliche Anstrengungen für eine tatsächliche Angleichung ihrer Entscheidungspraxis. Das DPMA hat sich auch im Interesse unserer deutschen Nutzer an fast allen Konvergenzprojekten aktiv beteiligt. Die Konvergenzprogramme dienen der Transparenz, Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Entscheidungspraxis. Ein weiteres Konvergenzprojekt im Markenbereich ist nun abgeschlossen; die dort entwickelten Grundsätze für eine Gemeinsame Praxis treten am 15. Oktober 2020 in Kraft. Das Projekt betrifft die Benutzung einer Marke in einer Form, die von ihrer Eintragung abweicht.
Ausführliche Informationen, Erläuterungen und Beispiele sind in den Grundsätzen der Gemeinsamen Praxis dargestellt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse mit Beispielen findet sich in der Gemeinsamen Mitteilung.
Die Gemeinsame Praxis und die Leitlinien werden ab 15. Oktober 2020 im Deutschen Patent- und Markenamt umgesetzt. Das Ergebnis dieses Projekts entspricht unserer bisherigen Entscheidungspraxis, so dass sich in der Praxis für unsere Kunden keine Änderung ergibt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/european-cooperation.
Stand: 15.10.2020
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