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Mitteilung Nr. 5/21
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Übermittlung von Eingangs- und Empfangsbestätigungen
10. September 2021
Die bisherige Praxis des DPMA, auf Wunsch den Eingang eines Poststücks auf einem Doppel oder einem sonstigen beigefügten Dokument mittels Eingangsstempel zu bestätigen, wird für alle Schutzrechtsverfahren mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Dies gilt auch für sämtliche Eingaben im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr; der letzte Gliederungspunkt von Ziffer 2 der Mitteilung Nr. 7/11* der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts mit Hinweisen zur Erteilung von Quittungen und Empfangsbestätigungen im Zahlungsverkehr vom 24. Mai 2011 wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Übersendung von Empfangsbestätigungen für sämtliche Schutzrechtsanmeldungen (gemäß § 8 Absatz 2 DPMA-Verordnung) bleibt hiervon unberührt.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
3610-4.3.3/2020-19
* Mitteilungen der Präsidentin 2011
Stand: 15.09.2021
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