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Mitteilung Nr. 11/22

der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die 12. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig ab 1. Januar 2023) und über die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger

13. Dezember 2022

Am 1. Januar 2023 tritt die 12. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" (NCL 12-2023) in Kraft.

Seit 2017 ist jährlich eine neue Version der 11. Ausgabe dieser Klassifikation mit zahlreichen Neueinträgen und Streichungen erschienen. Mit der neuen 12. Ausgabe sind jetzt auch Klassenänderungen verbunden. Die Neuausgabe enthält Änderungen im Hinblick auf

  • die alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen,
  • die Klasseneinteilung,
  • die Klassentitel und die erläuternden Anmerkungen.

Die 12. Ausgabe der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 22. Dezember 2022 im Bundesanzeiger (externer Link www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Sie wird nach § 19 Markenverordnung (MarkenV) ab 1. Januar 2023 in den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angewendet. Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auch auf der Internetseite des DPMA.

Das DPMA wird die mit der 12. Ausgabe der Klassifikation von Nizza einhergehenden Änderungen wie folgt umsetzen:

  • Markenanmeldungen, die ab 1. Januar 2023 beim DPMA eingehen, werden entsprechend der 12. Ausgabe der Klassifikation von Nizza klassifiziert. Die Waren und Dienstleistungen sind in diesen Anmeldungen nach der ab 1. Januar 2023 geltenden Klasseneinteilung geordnet anzugeben (§ 20 Abs. 4 MarkenV).
  • Die Klassengebühren bestimmen sich nach der am Tag des Eingangs der Anmeldung beim DPMA geltenden Klasseneinteilung.
  • Eine Umklassifizierung aufgrund einer neuen Ausgabe der Klassifikation von Nizza findet weder in laufenden Anmeldeverfahren noch bei der Verlängerung der Schutzdauer von Marken statt – auch nicht auf Antrag (s. Hinweis vom 14. Dezember 2018 zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz).

Eine Übersicht über die wichtigsten strukturellen Änderungen (Klassenänderungen) der 12. Ausgabe kann pdf-Datei hier abgerufen werden.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1243-4.3.3/2022-1

Stand: 23.12.2022