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Schutzrechte kurz erklärt
Was ist ein Gebrauchsmuster?
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema "Gebrauchsmuster" in deutscher Gebärdensprache.
Übersetzerin: Daniela Herde
Was ist ein Gebrauchsmuster? - Textfassung
Sie haben etwas erfunden, zum Beispiel eine abschließbare Schublade für Ihre Computertastatur? Dann können Sie Ihre Erfindung beim Patentamt schützen lassen. Dazu können Sie ein Gebrauchsmuster anmelden.
Warum? Wenn Sie ein Gebrauchsmuster haben, können Sie verbieten, dass jemand anderes Ihre Erfindung herstellt und verkauft.
Wo melden Sie das Gebrauchsmuster an?
Sie können das Gebrauchsmuster beim DPMA anmelden. Dann gilt es in Deutschland. Ein europäisches oder internationales Gebrauchsmuster gibt es nicht.
Was müssen Sie beachten, bevor Sie Ihr Gebrauchsmuster anmelden?
Sie sollten vorher prüfen, ob jemand anderes die Erfindung schon zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat. Hierzu können Sie zum Beispiel in unserem elektronischen Patentregister DEPATISnet danach suchen.
Damit Sie ein Patent erhalten können, muss Ihre Erfindung drei Voraussetzungen erfüllen:
1) Die Erfindung muss neu sein. Das heißt, niemand anderes darf diese Erfindung vorher zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Oder zum Beispiel darüber einen Artikel in einer Zeitschrift veröffentlicht haben. Auch Sie selbst nicht.
Tipp: Sie sollten immer zuerst das Gebrauchsmuster anmelden. Und erst danach über Ihre Erfindung reden.
2) Die zweite Voraussetzung nennt sich "erfinderische Schritt". Das heißt, Ihre Erfindung darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein. Sie muss auch den Fachmann überraschen.
3) Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Das heißt, man muss sie herstellen und benutzen können. Das ist fast immer der Fall.
Was ist der Unterschied zum Patent?
Das Gebrauchsmuster nennt man auch "kleines Patent". Es schützt – genauso wie das Patent – eine technische Erfindung. Das Gebrauchsmuster wird meistens schneller als ein Patent eingetragen. Denn das Patentamt prüft dabei nicht, ob die Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Dies prüft das Patentamt erst, wenn jemand anders dazu einen speziellen Antrag stellt (Löschungsantrag).
Wie lange gilt ein Gebrauchsmuster?
Ein Gebrauchsmuster kann bis zu 10 Jahre lang gelten.
Was kostet eine Gebrauchsmusteranmeldung?
Eine Gebrauchsanmeldung kostet 40 Euro.
Wie melden Sie Ihr Gebrauchsmuster an?
Hierzu füllen Sie einen Vordruck auf Papier aus und schicken ihn per Post an das DPMA. Sie können Ihr Gebrauchsmuster mit DPMAdirektPro auch elektronisch anmelden. Dazu brauchen Sie aber ein spezielles Computerprogramm und eine Signaturkarte.
Mehr zur Gebrauchsmusteranmeldung können Sie auf unseren Internet-Seiten nachlesen unter Gebrauchsmusterschutz. Dort finden Sie auch die wichtigsten Links zur Gebrauchsmusteranmeldung.
Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an info@dpma.de.
Stand: 25.06.2024
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