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Schutzrechte kurz erklärt

Was ist ein Patent?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema "Patente" in deutscher Gebärdensprache.

Übersetzerin: Daniela Herde

Was ist ein Patent? - Textfassung

Sie haben etwas erfunden, zum Beispiel einen neuen Kugelschreiber? Dann können Sie Ihre Erfindung beim Patentamt schützen lassen. Dazu können Sie ein Patent anmelden. Warum? Wenn Sie das Patent haben, können Sie verbieten, dass jemand anderes Ihren Kugelschreiber herstellt und verkauft.

Wo melden Sie das Patent an?

Sie können das Patent beim DPMA anmelden. Dann gilt es in Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung europaweit vermarkten möchten, können Sie auch ein Patent beim Europäischen Patentamt anmelden.

Was müssen Sie beachten, bevor Sie Ihr Patent anmelden?

Sie sollten vorher prüfen, ob jemand anderes die Erfindung schon zum Patent angemeldet hat. Hierzu können Sie zum Beispiel in unserem elektronischen Patentdokumentenarchiv DEPATISnet danach suchen.

Damit Sie ein Patent erhalten können, muss Ihre Erfindung drei Voraussetzungen erfüllen:
1) Die Erfindung muss neu sein. Das heißt, niemand anderes darf diese Erfindung vorher zum Patent angemeldet haben. Oder zum Beispiel darüber einen Artikel in einer Zeitschrift veröffentlicht haben. Auch Sie selbst nicht.
Tipp: Sie sollten immer zuerst das Patent anmelden. Und erst danach über Ihre Erfindung reden.

2) Die zweite Voraussetzung nennt sich "erfinderische Tätigkeit". Das heißt, Ihre Erfindung darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein. Sie muss auch den Fachmann überraschen. Zum Beispiel ist dies ein Kugelschreiber, den man dreht und nicht klickt, wenn man schreiben möchte.

3) Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Das heißt, man muss sie herstellen und benutzen können. Das ist fast immer der Fall.

Wie lange gilt ein Patent?

Ein Patent kann bis zu 20 Jahre lang gelten.

Was kostet eine Patentanmeldung?

Eine Patentanmeldung kostet – inklusive Prüfungsantrag – rund 400 Euro.

Wie melden Sie Ihr Patent an?

Hierzu füllen Sie einen Vordruck auf Papier aus und schicken ihn per Post an das DPMA. Sie können Ihr Patent mit DPMAdirektPro auch elektronisch anmelden. Dazu brauchen Sie aber ein spezielles Computerprogramm und eine Signaturkarte.

Was sollten Sie noch beachten?

Bei einer Patentanmeldung kommt es auf jedes Wort an. Daher ist es empfehlenswert, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Falls Sie Ihre Erfindung ohne Anwalt anmelden, sollten Sie sich vorher umfassend informieren.

Mehr zur Patentanmeldung können Sie auf unseren Internet-Seiten nachlesen unter Patentschutz. Dort finden Sie auch die wichtigsten Links zur Patentanmeldung.

Sie haben noch Fragen?

Dann schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an info@dpma.de.

Übrigens: Den drehbaren Kugelschreiber gibt es schon

Der Kugelschreiber zum Drehen ist schon erfunden worden. Darauf können Sie also kein Patent mehr anmelden. Aber bestimmt haben Sie schon eine andere Erfindung, die Sie beim DPMA schützen lassen möchten!

Stand: 25.06.2024