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Schneller zum Patent: Start des Patent Prosecution Highways zwischen deutschem und koreanischem Patentamt
Pressemitteilung vom 01.07.2010
München. Patentanmelder können ab heute schneller ein Patent bei den deutschen und koreanischen Patentbehörden erhalten. Schon bei der Anmeldung der Erfindung kann eine beschleunigte Prüfung beantragt werden, wenn das Patent bereits beim jeweils anderen Amt angemeldet wurde. Die Vereinbarung zu diesem sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH) haben beide Ämter am 12. März 2010 abgeschlossen.
"Das PPH-Projekt weist in die Zukunft. Dadurch, dass wir unsere Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen, können wir die Patentanmeldungen beschleunigt bearbeiten. Die gewohnt hohe Qualität der Prüfung bleibt dabei selbstverständlich erhalten. Angesichts der hohen Anmeldezahlen im In- und Ausland ist das Pilotprojekt zum PPH ein wichtiger Eckpfeiler im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem koreanischen Patentamt", erläutert Cornelia Rudloff-Schäffer, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts.
Voraussetzung für eine beschleunigte Prüfung durch die deutschen und koreanischen Patentprüferinnen und -prüfer ist, dass die Patentanmeldung bereits beim jeweils anderen Amt angemeldet wurde. Die Anmeldung muss dort bereits geprüft und mindestens ein Patentanspruch muss für patentierbar erklärt worden sein. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann sowohl bei nationalen, wie auch bei internationalen Patentanmeldungen nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) in der nationalen Phase gestellt werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das zentrale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Mit seinen rund 2 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie. Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte.
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Stand: 09.12.2024
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