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Hinweis vom 6. Juli 2017
auf die Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text)
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 16. Juni 2017 die Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 veröffentlicht ( Amtsblatt EU Nr. L 154). Die Verordnung fasst die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke und die Änderungen dieser Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung in einer Verordnung zusammen (sogenannte kodifizierte Fassung). Dies dient der Übersichtlichkeit und Klarheit. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 war zum 23. März 2016 durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 in wesentlichen Punkten geändert worden (z.B. Umbenennung der Gemeinschaftsmarke in Unionsmarke, neue Gebühren für die Unionsmarke). Einige Teile der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 sollen aber erst ab dem 1. Oktober 2017 anwendbar sein (z.B. die Abschaffung des Erfordernisses der graphischen Darstellbarkeit und die Einführung der Unionsgewährleistungsmarke).
Ab dem 1. Oktober 2017 wird nun die Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 als kodifizierter Regelungstext maßgeblich sein. Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die neue Verordnung; hierzu findet sich im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 eine Entsprechungstabelle.
544 E 952 - 2.1.1
Stand: 23.12.2024
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