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Hinweis vom 1. Januar 2018
auf die Version 2018 der 11. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig ab dem 1. Januar 2018) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger
Am 1. Januar 2018 ist die Version 2018 der 11. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" (NCL 11-2018) in Kraft getreten.
Neben den Neuausgaben der Nizza-Klassifikation, die alle fünf Jahre erscheinen, gibt es seit dem 1. Januar 2013 jährliche Versionen, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind darin nicht enthalten, diese bleiben den alle fünf Jahre erscheinenden Ausgaben vorbehalten.
Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2018 in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde am 18. Dezember 2017 im Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.
Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie hier.
Stand: 14.10.2024
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