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Hinweis vom 19. Januar 2018
Pilotprojekt „Patent Prosecution Highway (PPH)“ zwischen dem deutschen und dem chinesischen Patentamt verlängert
Seit dem 23. Januar 2012 können Patentanmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bei dem Staatlichen Amt für Geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO) die beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Das DPMA und das SIPO haben die Laufzeit des Pilotprojekts „Patent Prosecution Highway (PPH)“ um drei Jahre bis zum 22. Januar 2021 verlängert.
Das PPH ermöglicht es Patentanmeldern, einen Antrag auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sobald das Partneramt zumindest einen Patentanspruch für patentfähig erachtet. Das DPMA führt dann auf Basis der Arbeitsergebnisse des Partneramtes eine eigenständige Recherche durch. Für Patentanmelder ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Ämter ihre jeweiligen Arbeitsergebnisse gegenseitig nutzen können und so die Recherche nach dem Stand der Technik möglicherweise noch erweitert wird.
Das DPMA blickt auf eine langjährige und enge Zusammenarbeit mit dem SIPO zurück. Neben der bilateralen PPH-Vereinbarung mit dem SIPO beteiligt sich das DPMA am Globalen PPH-Pilotprojekt, dem insgesamt 25 Ämter angehören.
Weitere Informationen zum PPH-Projekt mit dem SIPO finden Sie hier.
Stand: 19.01.2018
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