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Hinweis vom 1. Januar 2021
auf das Inkrafttreten der 13. Ausgabe der Locarno-Klassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs)
Am 1. Januar 2021 ist die 13. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) sowie die amtliche Warenliste Design 2021 (13) für alle Designeintragungen in Kraft getreten.
Die deutsche Übersetzung der in der 13. Ausgabe der Locarno-Klassifikation enthaltenen Warenbegriffe ist Bestandteil der alphabetischen Warenliste Design, die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zusammen mit der Einteilung der Klassen und Unterklassen im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.
Das DPMA wendet die 13. Ausgabe der Locarno-Klassifikation seit dem 1. Januar 2021 bei allen Designeintragungen an. Außerdem werden eingetragene Designs im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, falls sich die Klassifizierung der zu ihnen eingetragenen Warenbegriffe geändert hat.
Die Locarno-Klassifikation wird alle zwei Jahre neu ausgegeben. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind diesen Ausgaben vorbehalten.
Die amtliche Warenliste Design basiert auf der jeweils geltenden Ausgabe der Locarno-Klassifikation und enthält darüber hinaus weitere nationale zulässige Einträge. Sie wird hinsichtlich neuer nationaler Einträge, Streichungen und Änderungen bestehender Einträge jährlich aktualisiert.
Die aktuellen Ausgaben sind auch auf unserer Seite Klassifikationen/Designs verfügbar.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet zur Recherche der vorhandenen Warenbegriffe eine Online-Suchmaschine an.
Bei der elektronischen Anmeldung von Designs mit DPMAdirektWeb ist die aktuelle Warenliste Design bei der Auswahl der Erzeugnisangabe hinterlegt. Auch bei Nutzung der Software DPMAdirektPro steht die Warenliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung, sofern die Update-Funktion der Software genutzt wird.
Stand: 04.01.2021
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