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Hinweis vom 30. September 2021
Deutschland ratifiziert Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht
Die Bundesregierung hat die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Die Ratifizierung ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der europäischen Patentreform, die künftig ein EU-Einheitspatent und ein Einheitliches Patentgericht vorsieht. Bislang haben 15 Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Auf dieser Grundlage wird das Übereinkommen in Kraft treten, wenn es auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Stand: 30.09.2021
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