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Das Deutsche Patentamt bis zur Jahrtausendwende: 1986 bis 2000

Die Wiedervereinigung Deutschlands

Das wohl bekannteste und bedeutendste politische Ereignis in der Zeitgeschichte Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg ist die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland führte zu großen Veränderungen auch auf Seiten des Patentamts der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere des Amts für Erfindungs- und Patentwesen der DDR.

Die Gesetzestexte finden Sie hier:

PDF-Datei Einigungsvertrag
PDF-Datei Erstreckungsgesetz

Artikel 1 des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) sah vor, dass ab dem 3. Oktober 1990 das Gebiet der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert wird. Die Folgen für den gewerblichen Rechtsschutz ergaben sich aus dem „Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten“ (Erstreckungsgesetz) vom 1. Mai 1992.
§ 1 Absatz 1 sah vor, dass die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Schutzrechte ab dem Tag der Wiedervereinigung auch auf die neuen Bundesländer erstreckt werden. Die Anmeldungen sowie die bereits eingetragenen oder erteilten Schutzrechte, welche vor dem Beitritt im Patentamt der DDR vorhanden waren, wurden mit Wirkung für das bisherige Schutzgebiet aufrechterhalten und nach den bisherigen Rechtsvorschriften bearbeitet.

Titel des DPA-Jahresberichts von 1990

Das Deutsche Patentamt war jetzt für die Prüfung von Schutzrechten für das gesamte Bundesgebiet sowie für die Abwicklung des Patentamts der DDR zuständig. Dies beinhaltete die Verantwortung für einen zusätzlichen Personalstamm von mehr als 500 Beschäftigten, etwa 15,8 Millionen Patentdokumente und eine umfangreiche Dokumentation osteuropäischer Schriften und Literatur. Die Dienststelle in Berlin wurde zunächst in den Rang einer Hauptabteilung gesetzt. Die in Berlin verbliebenen und in den Bundesdienst übernommenen rund 370 Beschäftigten (darunter etwa 130 Patentprüferinnen und -prüfer) erbrachten bei der Eingliederung beachtliche Leistungen. Der damalige Präsident des Deutschen Patentamts Dr. Erich Häußer (1. Januar 1976 bis 30. Juni 1995) lobte ihre Einsatzbereitschaft und Arbeitsleistung und schätzte die technische Ausbildung sowie die russischen Sprachkenntnisse besonders hoch. Die Dienststelle Berlin kümmerte sich zunächst vor allem um die Altbestände der Schutzrechtsanmeldungen aus der ehemaligen DDR.

Ende 1992 erhielt die Dienststelle in Berlin die Verantwortung für mehrere Markenklassen. Das entlastete die Warenzeichenprüfung in München und wertete die Bedeutung der Dienststelle Berlin deutlich auf.

Die deutsche Wiedervereinigung weckte in vielen Menschen die Hoffnung, die ehemalige DDR würde schnell zu einer blühenden Wirtschaftslandschaft. Präsident Dr. Häußer prognostizierte eine erhebliche „Zunahme von Schutzrechtsanmeldungen aus den neuen Bundesländern“: Anmeldungen von 8.000 Patenten, 4.000 Gebrauchsmustern, 6.000 Warenzeichen- und Dienstleistungsmarken sowie 2.000 Geschmacksmustern. Die Statistik zeigte jedoch recht bald eine andere Realität: Es gingen nicht ansatzweise so viele Anmeldungen ein. Viele Betriebe in Ostdeutschland mussten schließen, andere verlegten ihren Stammsitz in den Westen, ihre Patentanmeldungen wurden dem jeweiligen Bundesland zugeschrieben.

Dr. Häußer äußerte sich in einem Interview gegenüber dem Hamburger Abendblatt vom 31. März 1992: „Wir verlieren mittelfristig unseren Wohlstand!“ Diese Befürchtung betraf das gesamte Bundesgebiet, denn Japan und die USA lagen bei Patentanmeldungen an der Spitze. Die Deutschen erfänden zwar nicht weniger als die Japaner und Amerikaner, so Dr. Häußer, aber sie ließen sich ihre Erfindungen seltener patentieren. Die deutsche Wirtschaft müsse die Innovationskraft ihrer Mitarbeiter dringend stärker vermarkten.

Eine große Rolle spielte für Präsident Dr. Häußer die umfangreiche Recherche vor der Anmeldung, ob die jeweilige Erfindung bereits patentiert ist. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 11. Februar 1991 über eine Äußerung Dr. Häußers: „Forschungsinstitute und firmeneigene Entwicklungsabteilungen in Deutschland vergeuden jedes Jahr rund 20 Milliarden Deutsche Mark, weil ihre Wissenschaftler versuchen, Dinge zu erfinden, die woanders längst erfunden worden sind.“ Er betonte das Potential des Rohstoffs Information, der sich auch auf den Wohlstand und die Arbeitsplätze eines Landes auswirke und förderte den Aufbau einer deutschen elektronischen Patentdatenbank.

Die Entwicklung des Patentinformationssystems

Die Patentdatenbank PATO-LIS-Konji verfügte bereits 1987 über mehr als 15 Millionen Patentdokumente – zu denen jährlich 250 000 hinzukamen und die nach Klassifikationssymbolen, Schlagwörtern und Anmeldernamen recherchiert werden konnten. Leider gehörte dieses fast lückenlose Informationssystem nicht dem Deutschen Patentamt, sondern dem japanischen. Ähnliche Möglichkeiten boten die Vereinigten Staaten von Amerika, die über 90 Prozent des verfügbaren technischen Wissens in Datenbanken speicherten. 1986 entstand die Patentdatenbank des Deutschen Patentamts (PATDPA), deren Nutzung auch für die Öffentlichkeit gedacht war. Die „rund 200 000 Datensätze“ seien “entsprechend den Eigenheiten der deutschen Sprache aufbereitet, enthalten ausgewählte Rechtsstanddaten und werden fortlaufend durch neueste Bibliographien ergänzt“, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“ am 24. April 1986. Die PATDPA, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung war und auf internationaler Ebene großes Interesse weckte, wurde am 30. Juni 1986 in der Auslegehalle in München vorgestellt.

Eigens für die Elektronische Datenverarbeitung wurde zum Jahresbeginn 1987 eine neue Hauptabteilung 5 „Elektronische Informationssysteme“ eingerichtet. Zunächst war eine Kosten-Nutzen-Untersuchung für das Patentinformationssystem des DPA geplant. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das Amt „wegen der zunehmenden Verflechtung technischer Fachgebiete und der Flut neuer Erfindungen in absehbarer Zeit mit den traditionellen Arbeitsmitteln der Dokumentation seinen Aufgaben nicht mehr gerecht werden kann.“ Mit dem Aufbau eines vollelektronischen Systems sollte daher unverzüglich begonnen werden.

Die Hauptabteilung 5 erarbeitete zügig ein Grobkonzept für eine elektronische Recherchestation. Diese benötigte eine Benutzeroberfläche, um den Zugriff auf amtsinterne und externe Datenbanken zu erleichtern. Gleichzeitig sollte die Wiedergabe von Dokumenten inhaltlich umfassend dargestellt werden können und die Nutzung sollte möglichst einfach sein. Nötige Feinarbeiten, wie die elektronische Umsetzung der Patentrecherche auf unterschiedlichen technischen, chemischen, physikalischen und mathematischen Gebieten, wurden parallel vorangetrieben. Zeichnungen und Formeln mussten jedoch noch in einer eigenen Datenbank, der PATGRAPH, geführt werden.

DPA erhält einen „Super-Rechner“
Quelle: Bernd Grabellus, Münchner Merkur

Das technische Wissen war vorhanden, das Zeitalter der Elektronischen Datenverarbeitung war im Patentamt angekommen und so schaffte es im Jahr 1991 ein modernes Großrechnersystem aus den USA an (für Interessierte: Es war ein Unisys-Produkt vom Typ 2200/400, Betriebssystem OS/1100). Der mit Vorfreude erwartete „Super-Rechner“, so der Münchner Merkur am 25. Juli 1991, war als Geschenk „verpackt“ mit einer „Riesenschleife dekoriert“ und wurde von Dr. Häußer persönlich in Empfang genommen.

Das deutsche Patentinformationssystem wurde in den Folgejahren methodisch aufgebaut. Im November 1996 schaltete das Deutsche Patentamt seinen ersten Internetauftritt frei, die Adresse lautete: http://www.deutsches-patentamt.de und die Öffentlichkeit konnte sich auf diesem Weg über das Amt informieren.

Anfang 1999 war schließlich DEPATIS bereit zum Betriebsstart. Zu Beginn standen Daten von 25 Millionen Schriften (davon 19 Millionen Faksimile) zur Verfügung. Jährlich kamen rund 4 Millionen Dokumente hinzu. DEPATIS bestand im Grundausbau aus verschiedenen Bestandteilen, wie dem Archivsystem (Dokumentbestand), dem Recherchesystem (Volltextsuche) und einer Recherchestation (spezieller DEPATIS-Client mit mächtiger Dokumentdarstellungskomponente), die durch ein Kommunikationsnetzwerk auf Glasfaserbasis miteinander verbunden waren.

Ausführlichere Informationen zur Entwicklung des elektronischen Patentinformationssystems DEPATIS

im Deutschen Patent- und Markenamt finden Sie in den Jahresberichten 1991 bis 2000, die Sie als pdf-Datei bei der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DPMA anfordern können: presse@dpma.de.

Änderungen von Schutzrechtsgesetzen und wichtige organisatorische Schritte

Die Novellierung des Gebrauchsmustergesetzes, die zum 1. Januar 1987 in Kraft trat, führte zu einem sprunghaften Anstieg der Anmeldungen. Waren es 1986 noch 11 319, so konnten 1987 bereits 15 677 Anmeldungen verzeichnet werden. Zurückgeführt wurde dies zum Beispiel auf die neue Option, Schutz für Erfindungen an Gebrauchsgegenständen zu erlangen, in die Schaltungen einbezogen waren. Ein weiterer Anstieg beruhte auf der neuen Möglichkeit, „für Gebrauchsmusteranmeldungen die inländische Priorität aus einer älteren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch zu nehmen“.

Am 1. November 1987 trat das „Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen“ (Halbleiterschutzgesetz) in Kraft. Mikroelektronische Halbleitererzeugnisse, sogenannte „Chips“ werden mittels strukturierter, übereinander angeordneter Halbleiter-, Isolator- und Metalllagen hergestellt. Hierdurch entsteht eine dreidimensionale Struktur beziehungsweise Topographie, welche charakteristisch für den entsprechenden Chip ist, und welche typischerweise auch das technologische Know-How der Chip-Herstellung und Miniaturisierung beinhaltet. Mit dem Halbleiterschutzgesetz können solche Topographien von Chips geschützt werden, wenn und soweit sie alleinstellende, nicht alltägliche Merkmale („Eigenart“) aufweisen.

Die Novellierung des Geschmacksmustergesetzes Mitte 1988 hatte zum Ziel, durch zentrale Hinterlegung der Muster beim Deutschen Patentamt mehr Transparenz zu schaffen und die Öffentlichkeit über die eingetragenen Geschmacksmuster besser zu informieren. Gleichzeitig sollte die Produktpiraterie effektiver bekämpft werden. Das Verfahren für die Anmelderinnen und Anmelder wurde erleichtert, denn bislang mussten die Anmeldungen bei den jeweiligen Amtsgerichten eingereicht werden. Jetzt war das Patentamt als zentrale Behörde zuständig. Gesichert wurde dadurch auch eine einheitliche Gesetzesauslegung. Außerdem wurde die Schutzfrist von 15 auf maximal 20 Jahre verlängert.

Norbert Haugg
Quelle: Winfried Rabanus, DPMA

Am 1. September 1998 eröffnete der damalige Präsident des Deutschen Patentamts Norbert Haugg (1. August 1995 – 31. Januar 2000) die Dienststelle Jena in Thüringen und errichtete zeitgleich auf Verfügung des Bundesministeriums der Justiz das Technische Informationszentrum in Berlin. Hintergrund war die externer Link PDF-Datei Empfehlung der Unabhängigen Föderalismuskommission des Bundestags und Bundesrats vom 27. Mai 1992.

Rund 200 Beschäftigte wechselten von Berlin nach Jena in die Arbeitsbereiche Marken, Geschmacksmuster, Musterregister, Allgemeine Verwaltung, Organisation, ADV-Betrieb und Auskunftsstelle. Gleichzeitig wurde in Berlin ein „Technisches Informationszentrum“ (TIZ) des Patentamts eingerichtet.

1999 begann dort die Renovierung und Neugestaltung der Öffentlichkeitsbereiche, die Modernisierung der EDV-Technik sowie die Netzanbindung an den Hauptsitz in München. Die in Berlin verbliebenen etwa 80 Beschäftigten für Daueraufgaben und 17 für zeitlich begrenzte Aufgaben verteilten sich auf die Bereiche Bibliothek/Information, Schriftenvertrieb, DD-Patentverwaltung sowie einen kleinen Verwaltungsbereich.

Schild mit Bundesadler und Schriftzug "Deutsches Patent- und Markenamt"

Das Deutsche Patentamt war jetzt an drei Standorten vertreten: München, Berlin und Jena.

Zum 1. November 1998 wurde die Behörde in "Deutsches Patent- und Markenamt" umbenannt. Damit sollte die wachsende Bedeutung des Schutzrechts Marke als Arbeitsgebiet des DPMA unterstrichen werden. Dies bestätigten die steigenden Markenanmeldungen: 1997 lag die Steigerungsrate bei 10,3 Prozent (56 992 Anmeldungen) und verdoppelte sich 1998 auf 20,4 Prozent (68 610 Anmeldungen). Der Markenschutz hatte sich in Deutschland als wichtige Komponente für das Wirtschaftsleben etabliert.

Die Jahrtausendwende

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts war sich der damalige Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts Dr. Jürgen Schade (1. August 2001 bis 31. Dezember 2008) sicher:

Foto von Dr. Jürgen Schade

Dr. Jürgen Schade

„Ich bin [...] davon überzeugt, dass wir eine gute Ausgangsposition für die künftige internationale Zusammenarbeit haben, die zum Ziel haben wird:

1. Die Kosten für die Wirtschaft zu senken,

2. Qualität zu sichern und vergleichbar zu machen und

3. Ressourcen für die zunehmenden Bedürfnisse unserer Wissensgesellschaft zu gewinnen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird diese Entwicklung mit vorantreiben, weil sie Erfindergeist und Kreativität fördert, Faktoren, auf die wir alle künftig mehr denn je angewiesen sein werden.“

Bilder: DPMA (soweit nicht anders angegeben)

Stand: 18.06.2024