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Hinweis vom 1. April 2019
zur internationalen Registrierung von Marken
Ab dem 1. April 2019 ist es möglich, Anträge auf internationale Registrierung von Marken auch elektronisch und signaturfrei beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen.
Mit einem solchen Antrag können Markeninhaber – auf der Basis einer deutschen Marke oder Markenanmeldung – über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auch in anderen Ländern Schutz für ihre Marke beantragen. Die Einreichung ist nur über das DPMA möglich. Nähere Informationen zur internationalen Registrierung finden Sie auf unserer Internetseite Markenschutz im Ausland.
Für den Antrag auf internationale Registrierung einer eingetragenen Marke oder einer Markenanmeldung verwenden Sie bitte das Formblatt der WIPO (MM2). Dieses Formblatt können Sie ab sofort online ausfüllen, im Format PDF/A abspeichern und dem DPMA elektronisch über unseren E-Dienst DPMAdirekt übermitteln.
Außerdem können Sie nunmehr auch den Antrag auf nachträgliche Benennung elektronisch beim DPMA einreichen. Mit diesem Antrag könnnen Sie eine bereits international registrierte Marke auf weitere Länder oder für ein bereits benanntes Land auf weitere Waren und Dienstleistungen erstrecken. Auch hierfür nutzen Sie bitte das entsprechende Formblatt der WIPO (MM4), das Sie nun ebenfalls online ausfüllen, im Format PDF/A abspeichern und dem DPMA über DPMAdirekt übermitteln können.
Stand: 23.12.2024
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