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Hinweis vom 26. März 2019
zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
Am 1. April 2019 ist die Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes vom 12. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2446; BlPMZ 2019, 38) in Kraft getreten.
Die Verordnung ändert Vorschriften der Patentverordnung, der Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen, der Gebrauchsmusterverordnung, der Markenverordnung, der Wahrnehmungsverordnung, der Halbleiterschutzverordnung sowie der Designverordnung.
Schwerpunkt der Änderungsverordnung ist die Vereinheitlichung von Regelungen, die in den Schutzrechtsverordnungen bislang unterschiedlich ausgestaltet waren. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zu Übersetzungen und den erforderlichen Angaben zu Anmeldern und Vertretern.
Zudem vollzieht die Verordnung die Streichung der Regelungen zum Zusatzpatent aus dem Patentgesetz durch das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3830; BlPMZ 2013, 362 ff.) nach Ablauf der Übergangsfrist des § 147 Abs. 3 PatG nunmehr auch in der Patentverordnung.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt abgedruckt.
1031 – 4.3.2/2015-1
Stand: 23.12.2024
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