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Mitteilung Nr. 1/20
der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG
(Rechercherichtlinien)
14. Mai 2020
Die Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien) wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2020 neu gefasst.
Die Rechercherichtlinien richten sich in erster Linie an die Prüfungsstellen. Sie wurden anlässlich der Neugestaltung der Form des Rechercheberichts angepasst (siehe Hinweis vom 24. Januar 2020 zum Recherchebericht bei einer Patentanmeldung gemäß § 43 PatG).
Die Rechercherichtlinien können als Formblatt P 3611 kostenlos beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen oder auf der Internetseite des DPMA unter Richtlinien und Hinweise zum Patentverfahren abgerufen werden.
Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer
1243/1-4.3.2/2020-1
Stand: 14.05.2020
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